Hallo Frnak,
erlaubt denn dein jetziger Arbeitsvertrag eine Nebenbeschäftigung? [..]
Die Frage habe ich in dem anderen Posting beantwortet.
Unter Freelancer verstehst du "Freiberufler"?
Ja.
Steuermässig wären das dann in D entweder weitere Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit, wenn du bei dem anderen Projekt auf Lohnsteuerkarte arbeiten würdest oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wenn du auf Freiberufler oder Gewerbe (GbR etc) machst. Soweit ich mich erinnern kann.
Ersteres hiesse, dass es ein "einfacher Nebenjob" waere?
Danke.
Mit freundlichen Gruessen,
Sympathizer
--
"Was ist ist, was nicht ist ist moeglich"
"Was ist ist, was nicht ist ist moeglich"