Hallo Robert,
danke erstmal für deine sehr hilfreiche und ausführliche Information :-)
Ich will dem Kunden auch nicht verschweigen, dass ich da OpenSource mit verwende, also ich will dafür ja kein Geld nehmen, er bezahlt gleich viel, ob ich das nun mit einbaue oder nicht.
Du siehst dieses Stück Software also als kostenfreie Ergänzung deiner Software an? Das Verschweigen von Opensource kann ich bis hierhin auch überhaupt nicht empfehlen, damit sind schon viele Firmen auf die Nase gefallen.
Nein, ich möchte es _nicht_ verschweigen!
Ich habe vor, es im Impressum klar unter einer Rubrik "verwendete Software" aufzulisten und dem Kunden auch mitzuteilen.
Also, darf ich das denn nun oder nicht?
Ich kapier das nicht mit diesem OpenSource...
Die BSD-Lizenz ist ja eine recht liberale Softwarelizenz, die dir als Lizenznehmer fast alles erlaubt. Die GPL ist dagegen schon recht restriktiv: Wenn du GPL-Software in deiner Software verwendest, fällt deine Software auch automatisch unter die GPL.
OK, heisst also, ich kann das YUI (BSD-Lizenz) verwenden und GPL-lizenzierte Software nicht, wenn ich meinen Quelltext nicht veröffentlichen möchte, korrekt?
Bzw. - gilt das mit der GPL dann nur für den Teil, den ich auch erhalten habe?
Also nehmen wir an, ich habe einen Shop komplett alleine ohne fremden Sourcecode entwickelt und baue dort ein GPL-Menü ein - muss ich dann nur den Code vom GPL-Menü preisgeben oder auch den vom Shop - das ist das was ich auch anfangs gemeint habe ;-) ?
Und wie ist das mit der Lower GPL (LGPL)?
Danke und Gruß, Hannes