Hannes: OpenSource und kommerzielle Projekte

Hallo ihr,
ich habe im Archiv nichts gefunden, vielleicht bin ich auch einfach nur zu blöd...!?
Also, es geht darum, dass ich eine Software entwickelt habe, die ich jetzt einem Kunden für 100 € im Monat vermiete.
Also er bezahlt eben für die Nutzung.
Nun wollte ich in dieses Projekt die YUI (Yahoo! UI, Sammlung von OpenSource-Javascript/DOM/AJAX-Elementen) verwenden.
Sprich: Ich will für die Suchfunktion diese Suchvorschlagfunktion nutzen:
http://developer.yahoo.com/yui/autocomplete/

Nun besteht die Software ja nicht hauptsächlich aus diesem Auto-Complete-Teil, das ist ja nur eine kleine Ergänzung, sowas wie ein Aufkleber auf einem Auto oder die Fußmatte an einem Haus ;-)
Ich will dem Kunden auch nicht verschweigen, dass ich da OpenSource mit verwende, also ich will dafür ja kein Geld nehmen, er bezahlt gleich viel, ob ich das nun mit einbaue oder nicht.

Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine?

Also, darf ich das denn nun oder nicht?
Ich kapier das nicht mit diesem OpenSource...
Dieses YUI ist unter der BSD-Lizenz, ich würde aber auch noch gerne ein paar andere Kleinigkeiten einbinden, von anderen Quellen, die unter der GPL stehen, wie ist es da?

Habe ich das richtig im Kopf, dass man nur, wenn man auf Basis der freien Software was entwickelt, das nicht verkaufen darf, und, wenn man es nur als Zusatzfeature einbaut in ein schon bestehendes System oder eben als kleinen Teil eines großen Systems, man auch Geld dafür verlangen darf, wenn man den Kunden informiert, dass diese entsprechende Kleinigkeit OpenSource ist und ihn nichts kostet?

Ich hoffe, mir kann jemand auf die Sprünge helfen :-/ ?

Gruß, Hannes.

  1. Moin!

    Nun besteht die Software ja nicht hauptsächlich aus diesem Auto-Complete-Teil, das ist ja nur eine kleine Ergänzung, sowas wie ein Aufkleber auf einem Auto oder die Fußmatte an einem Haus ;-)

    Das ist der Software und ihrer Nutzungslizenz erst einmal egal.

    Ich will dem Kunden auch nicht verschweigen, dass ich da OpenSource mit verwende, also ich will dafür ja kein Geld nehmen, er bezahlt gleich viel, ob ich das nun mit einbaue oder nicht.

    Du siehst dieses Stück Software also als kostenfreie Ergänzung deiner Software an? Das Verschweigen von Opensource kann ich bis hierhin auch überhaupt nicht empfehlen, damit sind schon viele Firmen auf die Nase gefallen.

    Also, darf ich das denn nun oder nicht?
    Ich kapier das nicht mit diesem OpenSource...

    Ist doch ganz einfach: Der Quellcode ist offen für jeden einsehbar und man darf die Software frei verwenden, sofern man sich an bestimmte Regeln hält, wobei frei im Sinne von »Meinungsfreiheit« und nicht »Freibier« gemeint ist. Mit anderen Worten: Der Quelltext ist frei einsehbar, die Software muss aber nicht zwangsweise gratis verteilt werden.

    Dieses YUI ist unter der BSD-Lizenz, ich würde aber auch noch gerne ein paar andere Kleinigkeiten einbinden, von anderen Quellen, die unter der GPL stehen, wie ist es da?

    Die BSD-Lizenz ist ja eine recht liberale Softwarelizenz, die dir als Lizenznehmer fast alles erlaubt. Die GPL ist dagegen schon recht restriktiv: Wenn du GPL-Software in deiner Software verwendest, fällt deine Software auch automatisch unter die GPL.

    Habe ich das richtig im Kopf, dass man nur, wenn man auf Basis der freien Software was entwickelt, das nicht verkaufen darf, und, wenn man es nur als Zusatzfeature einbaut in ein schon bestehendes System oder eben als kleinen Teil eines großen Systems, man auch Geld dafür verlangen darf, wenn man den Kunden informiert, dass diese entsprechende Kleinigkeit OpenSource ist und ihn nichts kostet?

    Nein, dieser Mythos stimmt (leider/glücklicherweise/…) nicht: Die beiden oben genannten Opensource-Lizenzen erlauben explizit die kommerzielle Verwertung der Software, wobei du bei der GPL halt immer den kompletten Quelltext kostenlos bzw. zum Selbstkostenpreis der Übermittlung zur Verfügung stellen musst. Auf dieser Grundlage hat sich ja auch ein ganzes Business rund um Opensource etabliert.

    Schönes Wochenende,
    Robert

    Ich hoffe, mir kann jemand auf die Sprünge helfen :-/ ?

    Gruß, Hannes.

    1. Hallo Robert,
      danke erstmal für deine sehr hilfreiche und ausführliche Information :-)

      Ich will dem Kunden auch nicht verschweigen, dass ich da OpenSource mit verwende, also ich will dafür ja kein Geld nehmen, er bezahlt gleich viel, ob ich das nun mit einbaue oder nicht.

      Du siehst dieses Stück Software also als kostenfreie Ergänzung deiner Software an? Das Verschweigen von Opensource kann ich bis hierhin auch überhaupt nicht empfehlen, damit sind schon viele Firmen auf die Nase gefallen.

      Nein, ich möchte es _nicht_ verschweigen!
      Ich habe vor, es im Impressum klar unter einer Rubrik "verwendete Software" aufzulisten und dem Kunden auch mitzuteilen.

      Also, darf ich das denn nun oder nicht?
      Ich kapier das nicht mit diesem OpenSource...

      Die BSD-Lizenz ist ja eine recht liberale Softwarelizenz, die dir als Lizenznehmer fast alles erlaubt. Die GPL ist dagegen schon recht restriktiv: Wenn du GPL-Software in deiner Software verwendest, fällt deine Software auch automatisch unter die GPL.

      OK, heisst also, ich kann das YUI (BSD-Lizenz) verwenden und GPL-lizenzierte Software nicht, wenn ich meinen Quelltext nicht veröffentlichen möchte, korrekt?

      Bzw. - gilt das mit der GPL dann nur für den Teil, den ich auch erhalten habe?
      Also nehmen wir an, ich habe einen Shop komplett alleine ohne fremden Sourcecode entwickelt und baue dort ein GPL-Menü ein - muss ich dann nur den Code vom GPL-Menü preisgeben oder auch den vom Shop - das ist das was ich auch anfangs gemeint habe ;-) ?

      Und wie ist das mit der Lower GPL (LGPL)?

      Danke und Gruß, Hannes

      1. Mahlzeit,

        Also nehmen wir an, ich habe einen Shop komplett alleine ohne fremden Sourcecode entwickelt und baue dort ein GPL-Menü ein - muss ich dann nur den Code vom GPL-Menü preisgeben oder auch den vom Shop - das ist das was ich auch anfangs gemeint habe ;-) ?

        Du musst AFAIK den GESAMTEN Quellcode "preisgeben". Das ist Prinzip der GPL - und lässt sich dort auch gut nachlesen ... :-)

        MfG,
        EKKi

        --
        sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
        1. Hallo EKKi,

          Das ist Prinzip der GPL - und lässt sich dort auch gut nachlesen ... :-)

          Ich habe mich schon durch die englischen und auch die deutschen Fassungen der GPL und LGPL gequält, aber ich versteh dieses Juristendeutsch bzw. Juristenenglisch einfach nicht so wirklich :-/

          Danke dir,
          Hannes.

        2. Moin!

          Also nehmen wir an, ich habe einen Shop komplett alleine ohne fremden Sourcecode entwickelt und baue dort ein GPL-Menü ein - muss ich dann nur den Code vom GPL-Menü preisgeben oder auch den vom Shop - das ist das was ich auch anfangs gemeint habe ;-) ?

          Du musst AFAIK den GESAMTEN Quellcode "preisgeben". Das ist Prinzip der GPL - und lässt sich dort auch gut nachlesen ... :-)

          Nochmal genau nachlesen. :) Das Weitergeben des Quellcodes passiert sowieso nur, wenn man die fertige Software (erstmal mindestens die Komponente, die unter GPL steht) weitergibt.

          Außerdem hängt es davon ab, wie stark die GPL-Komponente mit restlichem Code verzahnt wird, um zu entscheiden, ob auch der restliche Code unter GPL zu stellen ist, oder nicht. Es gibt zahlreiche juristisch einwandfreie Beispiele, in denen trotz der Nutzung von GPL-Software (zu denen der Quelltext verfügbar gemacht wird) auch Closed Source Software existiert und läuft, deren Quellcode eben nicht zur Verfügung gestellt werden muß.

          Bestes Beispiel wäre, dass ich selbstverständlich eine kommerzielle Closes-Source-Software schreiben kann, die unter dem GPL-lizensierten Linux läuft.

          Abgesehen davon hängt es auch von der Version der GPL ab, welche Rechte man konkret hat. Seit GPL 3.0 kann der Rechteinhaber auch gewisse Modifikationen an der Lizenz durchführen und damit einzelnen Lizenznehmern oder der gesamten Nutzerschaft gewisse Dinge zusätzlich erlauben bzw. weniger restriktiv sein.

          - Sven Rautenberg

          --
          "Love your nation - respect the others."
        3. Hallo EKKi,

          Also nehmen wir an, ich habe einen Shop komplett alleine ohne fremden Sourcecode entwickelt und baue dort ein GPL-Menü ein - muss ich dann nur den Code vom GPL-Menü preisgeben oder auch den vom Shop - das ist das was ich auch anfangs gemeint habe ;-) ?

          Prinzipiell ist es so, dass eine Software, die auf GPL-Code aufbaut oder eine Bibliothek verwendet, die unter GPL steht, komplett ebenfalls unter GPL gestellt werden muss, sofern sie überhaupt veröffentlicht wird. (Da Du die Software vermietest, ist letzteres schon mal gegeben).
          Nun ist es durchaus möglich, GPL und nicht-GPL Software gemeinsam zu betreiben und diese Software darf auch über irgendwelche Protokolle kommunizieren.
          Wenn Du z.B. den clientseitigen JS-Code sauber von der Serverseite Deiner Anwendung trennst und das Protokoll dazwischen etwas dokumentierst, könntest Du wahrscheinlich den Clientteil unter GPL stellen und den Serverteil nicht.
          Dann könntest Du das GPL-Menü auf dem Client verwenden ohne alles unter GPL zu stellen. Was definitiv nicht reicht, ist nur die Änderungen am Menü selbst frei zu geben.
          Die LGPL erlaubt so etwas. Da ist es nur erforderlich, Änderungen und Erweiterung am unter LGPL stehen Teil freizugeben und dem Anwender Deiner Software zu ermöglichen, den unter LGPL stehenden Teil selbst zu verändern.
          Die BSD-Lizenz ist die liberalste dieser Lizenzen. Da kannst Du den Code ohne weiteres in Dein Produkt einbauen. Du musst wohl nur auf den Autor hinweisen. Jedenfalls bei manchen Varianten der Lizenz.

          Im wesentlichen kann man wohl sagen: Wenn Du selbst Deine Software nicht unter GPL stellen willst, lass die Finger von GPL-Komponenten. Du wirst sehr schnell einen erheblichen Aufwand betreiben müssen, um Dich um deren Bedingungen herumzutricksen und wahrscheinlich geht es schief. Bei Software von einem Autor hast Du außerdem die Chance eine andere Lizenz zu kaufen, wenn Du mit dem Autor einig wirst. Bei einer kleinen Komponente wie einem Menü könnte so etwas durchaus sinnvoll sein.

          Grüße

          Daniel

          1. Mahlzeit,

            Hallo EKKi,

            Also nehmen wir an, ich habe einen Shop komplett alleine ohne fremden Sourcecode entwickelt und baue dort ein GPL-Menü ein - muss ich dann nur den Code vom GPL-Menü preisgeben oder auch den vom Shop - das ist das was ich auch anfangs gemeint habe ;-) ?

            Wenn Du Hannes' Frage zitierst und darauf antwortest, warum antwortest Du dann nicht gleich auf Hannes' Beitrag?

            MfG,
            EKKi

            --
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            1. Hallo EKKi,

              Wenn Du Hannes' Frage zitierst und darauf antwortest, warum antwortest Du dann nicht gleich auf Hannes' Beitrag?

              Ich hab' erst alle anderen Antworten gelesen und dann wahrscheinlich das falsche Fenster zum Antworten erwischt ;)

              Grüße

              Daniel

          2. Hallo Daniel,

            Danke für die Ausführungen.

            Ich habe schon bei einigen Autoren, die GPL-Programme alleine geschrieben haben, versucht, Lizenzen zu kaufen, aber die haben bisher alle abgesagt.
            Meist mit der Begründung, dass sie den freien Softwaregedanken unterstützen und kein Geld verdienen wollen :-/

            Gruß, Hannes.

            1. Moin!

              Ich habe schon bei einigen Autoren, die GPL-Programme alleine geschrieben haben, versucht, Lizenzen zu kaufen, aber die haben bisher alle abgesagt.
              Meist mit der Begründung, dass sie den freien Softwaregedanken unterstützen und kein Geld verdienen wollen :-/

              Also gegen Geld verdienen hätte ich ja nichts, aber frei solte die Software schon bleiben :-)

              BTW: Was hindert dich denn eigentlich daran, deine Software frei zu gestalten?

              Viele Grüße,
              Robert

              1. Hallo Robert,

                BTW: Was hindert dich denn eigentlich daran, deine Software frei zu gestalten?

                Wie meinst du das?
                Ich gestalte sie doch frei?

                Gruß, Hannes.

                1. Moin!

                  BTW: Was hindert dich denn eigentlich daran, deine Software frei zu gestalten?

                  Wie meinst du das?
                  Ich gestalte sie doch frei?

                  Ich meinte frei im Sinne freier Software. Wenn du die Software auch unter die GPL stellst, bist du doch rechtlich aus dem Schneider und Geld kannst du immer noch damit verdienen.

                  Schönes Wochenende,
                  Robert

                  1. Hallo,

                    BTW: Was hindert dich denn eigentlich daran, deine Software frei zu gestalten?

                    Wie meinst du das?
                    Ich gestalte sie doch frei?

                    Ich meinte frei im Sinne freier Software. Wenn du die Software auch unter die GPL stellst, bist du doch rechtlich aus dem Schneider und Geld kannst du immer noch damit verdienen.

                    Naja, aber wenn andere sie auch verkaufen, verdiene ich doch kein Geld mehr damit ;-)

                    Gruß, Hannes.

          3. Hi Daniel

            Im wesentlichen kann man wohl sagen: Wenn Du selbst Deine Software nicht unter GPL stellen willst, lass die Finger von GPL-Komponenten.

            Es gibt allerdings Bereiche, in denen die Rechtslage mehr als undurchsichtig ist. Beispielsweise gibt es Plugins für Photoshop, die unter der GPL angeboten werden. Die Einbindung dieser Plugins in das closed-source Programm Photoshop bedeutet jedoch nicht, daß Adobe seinen Quellcode preisgeben muß.

            Gruß
            Uwe
            Portland, Oregon