Sven Rautenberg: OpenSource und kommerzielle Projekte

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Moin!

Also nehmen wir an, ich habe einen Shop komplett alleine ohne fremden Sourcecode entwickelt und baue dort ein GPL-Menü ein - muss ich dann nur den Code vom GPL-Menü preisgeben oder auch den vom Shop - das ist das was ich auch anfangs gemeint habe ;-) ?

Du musst AFAIK den GESAMTEN Quellcode "preisgeben". Das ist Prinzip der GPL - und lässt sich dort auch gut nachlesen ... :-)

Nochmal genau nachlesen. :) Das Weitergeben des Quellcodes passiert sowieso nur, wenn man die fertige Software (erstmal mindestens die Komponente, die unter GPL steht) weitergibt.

Außerdem hängt es davon ab, wie stark die GPL-Komponente mit restlichem Code verzahnt wird, um zu entscheiden, ob auch der restliche Code unter GPL zu stellen ist, oder nicht. Es gibt zahlreiche juristisch einwandfreie Beispiele, in denen trotz der Nutzung von GPL-Software (zu denen der Quelltext verfügbar gemacht wird) auch Closed Source Software existiert und läuft, deren Quellcode eben nicht zur Verfügung gestellt werden muß.

Bestes Beispiel wäre, dass ich selbstverständlich eine kommerzielle Closes-Source-Software schreiben kann, die unter dem GPL-lizensierten Linux läuft.

Abgesehen davon hängt es auch von der Version der GPL ab, welche Rechte man konkret hat. Seit GPL 3.0 kann der Rechteinhaber auch gewisse Modifikationen an der Lizenz durchführen und damit einzelnen Lizenznehmern oder der gesamten Nutzerschaft gewisse Dinge zusätzlich erlauben bzw. weniger restriktiv sein.

- Sven Rautenberg

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