Horst: Datenschutzhinweis ausreichend?

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Hi,

hier an dieser Stelle ist die Gesetzgebung etwas schwammig.

Nein, an der Stelle bist du schwammig.

hier wird nicht genau die Grenze gezogen zwischen Webmaster und Provider, hinsichtlich der Zuständigkeit von Log-File-Einsichten/Verantwortlichkeiten.

*Du* hast mir erklaert, es wuerden keinerlei Daten gespeichert, obwohl sie es hoechstvermutlich eben doch werden. Von *wem*, ist mir als Nutzer piepegal. Es liefe fuer mich als Nutzer darauf hinaus, dass du mich mit deiner Datenschutzerklaerung schlicht belogen hast.

Genauh das isset, Alter.

Der Gesetzgeber schreibt eine "Datenschutzerklärung" vor.

Was er nicht vorschreibt: Das der Benutzer der "Datenschutzerklärung" glauben soll.

Viele Grüße,
Hotte