Moin!
Wen du dir nur die Rosinen rauspickst, passiert hinterher das Malheur.
Zitat vom verlinktem Wiki-Artikel: Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.
Das heisst Betriebskosten der Fahrt (Benzin, Abnutzung Bremsen und Reifen) extra aufführen. Die Buttler-Dienstleistung z.B. Stundenweise aufführen.
Zitat vom verlinkten Wiki-Artikel:
"Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden."
Heißt: Da dein Freund ja nicht nur für lau oder Erstattung der Betriebskosten herumfährt, sondern das zur Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils macht, benötigt er einen Personenbeförderungsschein.
Ansonsten könnte ja auch jeder Taxifahrer auf die Idee kommen, dem Kunden schön getrennt die Abrechnung für das Fahren (nur Erstattung der Betriebskosten) und die Drumherum-Dienstleistung (Anfahrt, Türaufhalten, Konversation, Musikuntermalung, etc.) in Rechnung zu stellen.
Die entscheidende Frage dürfte sein: Kann man die Dienstleistung auch getrennt in Anspruch nehmen, und würde das dann wirtschaftlich noch sinnvoll sein? Und das ist beim High-Class-Chauffeurdienst eben nicht der Fall.
Und mal ehrlich: Die Investition in so eine Erlaubnis hält sich kostenmäßig doch sehr im Rahmen. Jedenfalls wenn die Investition in das passende Fahrzeug schon getätigt ist.
- Sven Rautenberg
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"Love your nation - respect the others."