Hi Gunther,
ich würde mal vermuten, dass um alleine versicherungstechnisch "auf der sicheren Seite" zu sein, ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung benötigt wird. Aber wohlgemerkt eine reine Vermutung und kein Wissen.
Zitat vom verlinktem Wiki-Artikel: Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.
Das heisst Betriebskosten der Fahrt (Benzin, Abnutzung Bremsen und Reifen) extra aufführen. Die Buttler-Dienstleistung z.B. Stundenweise aufführen.
Wegen der Versicherung kann man ja in seiner KFZ-Versicherung eine Innsassen-Unfall-Zusatzversicherung mit in den Vertrag nehmen.
Aber gut, ich weiss es natürlich auch nicht genau ;-)
Dank und Gruss gary