Tachchen!
Welch eine Spaß ... :-)
1. Svens Leserbriefargument finde ich nicht schlecht.
2. Wenn die "Mail" vielleicht sogar ein Kommentar war von einem Blogger
mit ähnlichem Thema seines Blogs, könnte man sagen, dass dies zum Wesen
der Blogosphäre (sagt man doch, oder?) gehört.
3. Wenn man den Spaß mal ganz anders aufziehen möchte, könnte man auch
eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (so unter Privaten: 100 EUR?)
abgeben und damit sowohl einer weiteren Abmahnung als auch einer
Unterlassungsklage jede Hoffnung auf Erfolg nehmen. :-)
(Diese Lösung fände ich jetzt persönlich sehr lustig.)
Allerdings dürfte man ihn dann auch ganz sicher nie wieder anschreiben
und sollte sich bei der Formulierung der Unterlassungserklärung helfen
lassen.
Gruß
Die schwarze Piste