Und rein verfahrensrechtlich bin ich der Meinung, dass man mit Abmahnungen nicht drohen kann.
warum nicht? Ich sehe das als Aufforderung in der Art von "Tun oder lassen Sie das bitte, sonst sehe ich mich gezwungen, Rechtsmittel zu nutzen".
Das "Tun oder lassen Sie das bitte, sonst sehe ich mich gezwungen, Rechtsmittel zu nutzen" ist eine Abmahnung. Abmahnungen sind an keine Form gebunden.
Gerade *weil* die Abmahnung bereits mit Kosten verbunden ist ...
Oder auch nicht.
Wenn man schon vor der Abmahnung schreibt, welche Verhaltensänderung man wünscht, aber keine Anwaltsbeauftragung plus Rechnung beiliegt, dürfte es schwierig sein, dasselbe nochmal kostenpflichtig zu verlangen, ohne dass ein Wiederholungsfall vorliegt.
Ja und?
Dann kann man nicht mehr mit einer Abmahnung drohen.