Der Martin: Abmahnung wegen einem Linktipp

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Hallo,

Und rein verfahrensrechtlich bin ich der Meinung, dass man mit Abmahnungen nicht drohen kann.

warum nicht? Ich sehe das als Aufforderung in der Art von "Tun oder lassen Sie das bitte, sonst sehe ich mich gezwungen, Rechtsmittel zu nutzen".

Eine Abmahnung ist die erste Aufforderung, eine Verhaltensänderung durchzuführen (also etwas zu tun oder zu unterlassen), und natürlich, die Anwaltsrechnung zu begleichen.

Nein. Es sollte nicht die *erste* Aufforderung sein. Gerade *weil* die Abmahnung bereits mit Kosten verbunden ist und somit schon eine juristisch sanktionierte, aber kriegerische Handlung ist, halte ich es für sehr anständig, denjenigen zunächst im Guten anzuschreiben, bevor man mit dem Säbel rasselt.

Wenn man schon vor der Abmahnung schreibt, welche Verhaltensänderung man wünscht, aber keine Anwaltsbeauftragung plus Rechnung beiliegt, dürfte es schwierig sein, dasselbe nochmal kostenpflichtig zu verlangen, ohne dass ein Wiederholungsfall vorliegt.

Ja und? Wenn *kein* Wiederholungsfall vorliegt, sondern der Angeschriebene seinen Fehler einsieht und korrigiert, ist doch alles in Butter. Und wenn er die freundliche Aufforderung in den Wind schlägt und weiter quer schießt, kann man immer noch zur juristischen Keule greifen.

Jemanden abmahnen zu lassen, ohne vorher eine friedliche Einigung anzustreben, halte ich für äußerst unanständig.

So long,
 Martin

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Butterkeksverteiler zu werden ist vermutlich eine der wenigen beruflichen Perspektiven, die sich noch bieten, wenn man einen an der Waffel hat.
  (wahsaga)