Tom: Marke im Domainnamen

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Hello,

In DE stellt sich mir der Sachverhalt so dar:

Ist die Domain noch nicht registriert, kannst Du dies mMn unbeschadet tun, wenn es sich nicht um

  • absolute Hindernisse handelt (volksverhetzend, verbotene Zeichen, hoheitliche Bezeichnungen)
  • Kollision mit bekannten Unternehmen mit überragendem Verkehrswert und flächendeckender Verbreitung
  • Kollision mit bekannten (großen, alten) Marken
  • Kollision mit einer Marke gleicher Verwendungsklasse [1]
  • Kollision mit kleinen (auch dir noch unbekannten) Unternehmen gleicher Branche
      (Verwendungsklasse), insbesondere, wenn sie in deinem Einzugsgebiet bereits tätig sind
  • Kollisionen mit aktiven Titeln (Zeitschriften, Filme, ...), wenn Du ebenso publizieren willst,
      also die Publikation dein Geschäftszweck ist
  • Kollision mit Gebietskörperschaft (Stadt, Kreis, Gemeinde, Regierungsbezirk, Bundesland ...)

Danke für die Ergänzung.
Ich hatte das jetzt unter "hoheitliche Bezeichnungen" gezählt.

Man darf auch nicht den Namen öffentlich rechtlicher Gesellschaften (z.B. Rundfunk) oder den gleichgestellter Instituionen (NIC.de) missbrauchen, insbesondere dann nicht, wenn sie hoheitliche Aufgaben, wie z.B. die Verwaltung knapper Güter, wahrnehmen.

Da fehlen sicher noch etliche. Die meisten davon werden einem aber im täglichen Leben eher nicht so oft begegnen und stellen mMn deshalb auch keine direkte Gefahr dar.

Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

Tom vom Berg

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Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de