LX: Marke im Domainnamen

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Nach derzeitiger Rechtsprechung sieht es so aus, dass folgende Anspruchsreihenfolge berücksichtigt wird:

1. Eingetragene Marke / Warenzeichen
2. Familienname
3. Domainbesitzer

Wenn jemand anderes auf Platz 1 sitzt, bekommst Du wahrscheinlich noch nicht einmal eine Entschädigung dafür bezahlt, die Domain herauszugeben, sondern bist vielmehr Zielscheibe für jeden Abmahn-Anwalt.

Wenn Du die Domain trotzdem haben willst, folgender Vorschlag: lasse Dir von dem Unternehmen oder der Person, welche die Marke inne hat, schriftlich bestätigen, dass Du sie haben darfst. Du kannst im gleichen Schreiben anbieten, eine entsprechende Präsenz für den Inhaber der Marke zu erstellen.

Gruß, LX

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