Verfasser: Router vom Nachbaren sperren?

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Router vom Nachbaren sperren?

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  • menschelei
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      Timo "God's Boss" Reitz
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          Sven Rautenberg
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              Timo "God's Boss" Reitz
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                  Timo "God's Boss" Reitz
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          EKKi
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    Swen
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    Christoph Jeschke
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      Christoph Jeschke
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              Timo "God's Boss" Reitz
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      Bernd
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      Fragwürdige Ratschläge.

      Beat
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        Fragwürdige Ratschläge!

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            Mega
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    cygnus

Hallo,

wir haben neue Nachbarn bekommen, dass sind so richtige sauhunde.
Nachts um 12h haben die laute Technomusik an, Sonntags wird gebohrt und gehämmert. Natürlich wurden die auch schon auf das Verhalten aufmerksam gemacht was aber wohl keinen weiter Interessiert.

Nun bin ich durch zufall auf ein offenes Netzwerk gestoßen was definitiv meinem Nachbarn gehört (2 Parteien Haus).
Aus spaß wollte ich mal schauen ob der Router geschützt ist, ich gab die IP des Routers ein um es erschien der "Login" bildschirm mit einer Passwort abfrage.

Ich probierte das standard Passwort "00000" ein und zack war ich auf dem Router mit "Root" rechten.
Mittlerweile bin ich so genervt von unseren Nachbarn, dass ich am liebsten deren Internet anschluss "sperren" und das Passwort abändern möchte, um den Jungs mal so richtig einen Auszuwischen.
Es ändert vielleicht nichts daran das die Ihre Musik immernoch Nachts laut hören, aber er wäre eine art "befriedigung" für mich :P

Was haltet Ihr denn davon? Machen oder nicht?

  1. Mahlzeit Verfasser,

    wir haben neue Nachbarn bekommen, dass sind so richtige sauhunde.
    Nachts um 12h haben die laute Technomusik an,

    Polizei anrufen: Ruhestörung

    Sonntags wird gebohrt und gehämmert.

    Polizei anrufen: Ruhestörung

    Natürlich wurden die auch schon auf das Verhalten aufmerksam gemacht was aber wohl keinen weiter Interessiert.

    Mit Menschen kann man reden - mit Sauhunden halt nicht.

    Mittlerweile bin ich so genervt von unseren Nachbarn, dass ich am liebsten deren Internet anschluss "sperren" und das Passwort abändern möchte, um den Jungs mal so richtig einen Auszuwischen.

    Mal sehen: das wären AFAIK mindestens die Straftatsbestände des Ausspähens und des Manipulierens von Daten. Andererseits: wo kein Kläger (oder der Kläger unfähig), da kein Richter. Außerdem wäre das immer eine Frage der Beweisbarkeit ...

    Was haltet Ihr denn davon? Machen oder nicht?

    Natürlich nicht. (*)

    MfG,
    EKKi

    (*) Du erwartest in einem öffentlich zugänglichen Forum nicht wirklich eine andere Antwort?

    --
    sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
    1. Polizei anrufen: Ruhestörung

      Funktioniert nur, wenn Verfasser ein spießiger alter Rentner ist, sonst nicht. So ist es zumindest bei uns im Ort.

      --
      Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
      Self-Code: sh:( ch:? rl:( br:> n4:( ie:{ mo:) va:) de:> zu:} fl:| ss:| ls:~ js:|
      1. Mich würde da mal die genaue rechtliche Lage in Deutschland interessieren.

        Ich weis mit Sicherheit, dass es in Österreich nicht so funktioniert. Bzw es funktioniert normal schon so. Jemand macht krach, Nachbar ruft die Polizei, die kommen und schalten wenn es nicht aufhört auch mal selber die Stereoanlage ab/nehmen sie mit.

        In eine öffentlichen Recht Vorlesung haben wir dann mal gelernt, dass dieses Eingreifen bei einer Ruhestöhrung nur im öffentlichen Raum möglich ist. Der Dozent hat sich dann auch nochmal bei einigen Leuten schlau gemacht und es ist wirklich so. Die Polizei macht das zwar, aber nur weil sie genau weis, dass Leute die sich so verhalten sowieso zu dumm sind ihre Rechte zu kennen.

        Also bleibt hier rechtlich gesehen eigentlich nur die Möglichkeit der Zivilklage, ein direktes Eingreifen ist NICHT möglich.

        Wo ich mir nicht mehr sicher bin: Es stand dann auch zur Debatte, ob die Polizei eingreifen darf, wenn man die zu Laute musik zwar zu Hause abspielt sie aber auf der öffentlichen Straße noch immer zu Laut zu hören ist. Leider keine Ahnung mehr. Aber sicher ist, dass es eben nicht möglich ist, wenn nur die Nachbarn die Musik mithören können.

        Denke mal, dass es in Deutschland nicht anders ist, aber hier habe ich keine Informationen...

        Übrigens:
        In einem anderen Antwort-Posting stand, dass es illegal wäre, auf den Router von denen zuzugreifen.
        Hier gilt: wenn es ohne passwortknacken möglich ist, ist der Router-Besitzer nicht sondelich schützenswert, weil es ihm wohl egal ist. Auch wenn der Router per Standardpasswort "geschützt" ist kann nichts passieren, weil man ja nichts knackt...(Habe ich aus eine Computerzeitschrift - die werden sich da schon Gedanken gemacht haben)

        1. Moin!

          In einem anderen Antwort-Posting stand, dass es illegal wäre, auf den Router von denen zuzugreifen.
          Hier gilt: wenn es ohne passwortknacken möglich ist, ist der Router-Besitzer nicht sondelich schützenswert, weil es ihm wohl egal ist. Auch wenn der Router per Standardpasswort "geschützt" ist kann nichts passieren, weil man ja nichts knackt...(Habe ich aus eine Computerzeitschrift - die werden sich da schon Gedanken gemacht haben)

          Wenn ein System für den Zugang ein Passwort haben will, dann ist allein daran zu erkennen, dass es nichtöffentlich ist und dass der Zugang nicht für jedermann, sondern nur für berechtigte Personen erlaubt sein soll.

          Selbst das Erraten eines trivialen Standardpasswortes ist ein unerlaubtes Überwinden des Passwortschutzes, und damit strafbar. Ansonsten wäre es ja auch erlaubt, einfach lange genug "herumzuraten", und mit BruteForce-Methoden seine Passwortlisten abzuarbeiten.

          - Sven Rautenberg

          --
          "Love your nation - respect the others."
          1. Wie gesagt, diese Info habe ich aus einer Computerzeitschrift. Kann sein, dass es Chip war, bin mmir abernicht mehr sicher.

            In dem Artikel ging es um besondere Google-Suchanfragen. Also wie man z.B die "Index of/" Seiten findet wo dann zum Beispiel ein Musik-Ordner aufgelistet wird.
            Oder eben, wie man Standard-Webinterfaces von Routern oder sonstwas finden kann. Und genau in diesem Zusammenhang wurde erläutert, dass es eben NICHT illegal ist wenn das Standardpasswort (welches ja meist sogar neben dem Login steht) benutzt wird.
            Ich vermute jetzt mal, dass sich diese Zeitschriften durchaus mal kompetenten Rat einholen, bevor sie einem Milionenpublikum rechtlich falsche Sachen mitteilen...hätte ich Zugriff auf deutsche online Kommentare würde ich wohl selber mal nachforschen, aber so ist mir das zu umständlich...

            1. Ich vermute jetzt mal, dass sich diese Zeitschriften durchaus mal kompetenten Rat einholen, bevor sie einem Milionenpublikum rechtlich falsche Sachen mitteilen...hätte ich Zugriff auf deutsche online Kommentare würde ich wohl selber mal nachforschen, aber so ist mir das zu umständlich...

              Die können tausend Juristen befragt haben, ein Richter kann das aber mitunter ganz anders sehen.

              --
              Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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            2. Ich vermute jetzt mal, dass sich diese Zeitschriften durchaus mal kompetenten Rat einholen, bevor sie einem Milionenpublikum rechtlich falsche Sachen mitteilen...

              Und welches Urteil bietest du als Beispiel an? Denn ein Juristenrat ohne ein Beispielurteil ist absolut nichts wert, da der Richter entscheidet.

              1. Du bist so lustig, Mega...

                ich kann dir zig juristische Sachen nennen, die einfach so sind. Ob ich dir dabei ein Urteil angebe oder nicht ist wurscht. Entweder du glaubst mir oder du schaust selber nach.

                Ich habe so ausführlich wie ich konnte beschrieben, wo ich diese Meinung her habe, da musst du nicht mit irgend welchen Beispielurteilen ankommen. In einer normalen Computerzeitschrift wird nicht jede rechtliche Fragestellung mit Urteilen belegt.

                Und, dass der Richter entscheidet ist mir durchaus bekannt. Und weist du wie viel den Richter ein Beispielurteil interessiert, wenn er anderer Auffassung ist?

                1. Und weist du wie viel den Richter ein Beispielurteil interessiert, wenn er anderer Auffassung ist?

                  Was hat das denn damit zu tun?
                  Ein Richter behauptet hier ja nicht irgendwelche Dinge, sondern er entscheidet. _Du_ behauptest hier Dinge und bringst dann noch seltsame Vergleiche, wie der von mir zitierte.

                  1. Was für seltsame Vergleiche bringe ich bitte? Du meinst nicht wirklich die Urteil - Richter geschichte oder?
                    Wenn du anfängst so einen Schmarrn zu schreiben, dann darf ich das wohl noch kommentieren - dazu haben wir hier ein Forum!

          2. Wenn ein System für den Zugang ein Passwort haben will, dann ist allein daran zu erkennen, dass es nichtöffentlich ist und dass der Zugang nicht für jedermann, sondern nur für berechtigte Personen erlaubt sein soll.

            Wenn ein System zur Eingabe eines Paßwortes auffordert, bedeutet das nicht zwangsläufig, daß es ein Paßwort haben will.

            Selbst das Erraten eines trivialen Standardpasswortes ist ein unerlaubtes Überwinden des Passwortschutzes, und damit strafbar. Ansonsten wäre es ja auch erlaubt, einfach lange genug "herumzuraten", und mit BruteForce-Methoden seine Passwortlisten abzuarbeiten.

            Das Hersteller-Standard-Paßwort wurde nicht erraten sondern einfach eingegeben. Die Daten sind somit vermutlich nicht als "besonders gesichert" anzusehen, wie § 202a StGB es verlangt. Herumraten (auch bei typisch unsicheren Paßwörtern) und BruteForce zielt darauf ab ein tatsächlich vergebens Paßwort zu knacken und überschreitet somit die Grenze.

            1. Das Hersteller-Standard-Paßwort wurde nicht erraten sondern einfach eingegeben. Die Daten sind somit vermutlich nicht als "besonders gesichert" anzusehen, wie § 202a StGB es verlangt. Herumraten (auch bei typisch unsicheren Paßwörtern) und BruteForce zielt darauf ab ein tatsächlich vergebens Paßwort zu knacken und überschreitet somit die Grenze.

              Ist das tatsächlich so? Ich könnte mir vorstellen, dass ein Richter argumentiert, dass ein Passwortschutz ja da ist und derjenige, der ihn überwunden hat, durchaus wissen konnte, dass es sich bei der Setzung des Standardpasswortes um ein Versehen handelt. Es ist vielleicht nicht seltsam, anzunehmen, dass ein offener Access Point von jedermann legal genutzt werden kann (selbst das sieht mindestens ein Richter anders), aber die Annahme, dass die Routerkonfiguration für jedermann offen sein soll, ist doch etwas abwegig.

              Mal abgesehen davon, dass spätestens beim Ändern des Passworts/der Zugangsdaten ohnehin §303a oder §303b in Kraft tritt.

              --
              Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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              1. Hi,

                Mal abgesehen davon, dass spätestens beim Ändern des Passworts/der Zugangsdaten ohnehin §303a oder §303b in Kraft tritt.

                Das Inkrafttreten der Paragraphen ist längst geschehen.
                Üblicherweise wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen oder geänderten Gesetzes im Gesetz selbst genannt, ansonsten tritt es 14 Tage nach Veröffentlicung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

                cu,
                Andreas

                --
                Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
                O o ostern ...
                Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
                1. Soll das ein Appell zur absolut korrekten Verwendung von Begriffen sein? Wenn nicht, er meint, daß der Straftatbestand dann erfüllt wäre.

                2. Mal abgesehen davon, dass spätestens beim Ändern des Passworts/der Zugangsdaten ohnehin §303a oder §303b in Kraft tritt.
                  Das Inkrafttreten der Paragraphen ist längst geschehen.
                  Üblicherweise wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen oder geänderten Gesetzes im Gesetz selbst genannt, ansonsten tritt es 14 Tage nach Veröffentlicung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

                  Da habe ich ja einen Unsinn verzapft. Da sollte natürlich stehen "zur Anwendung kommt" statt "in Kraft tritt", danke für die Korrektur.

                  --
                  Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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              2. Verdammt, wieder nur die Vorschau abgesendet. noch mal:

                Ich könnte mir vorstellen, dass ein Richter argumentiert, dass ein Passwortschutz ja da ist und derjenige, der ihn überwunden hat, durchaus wissen konnte, dass es sich bei der Setzung des Standardpasswortes um ein Versehen handelt.

                Der Paßwortschutz ist nicht da, nur die Möglichkeit dazu. Er muß auch nicht wissen das oder vermuten ob ein Versehen vorliegt. Nur weil jemand aus Versehen Daten nicht besonders sichert, sind die Daten nicht besonders gesichert und der Zugriff darauf nicht strafbar.

                Es ist vielleicht nicht seltsam, anzunehmen, dass ein offener Access Point von jedermann legal genutzt werden kann (selbst das sieht mindestens ein Richter anders), aber die Annahme, dass die Routerkonfiguration für jedermann offen sein soll, ist doch etwas abwegig.

                Das etwas nicht für einen bestimmt ist, ist aber nur ein Kriterium das neben anderen erfüllt sein muß, damit es strafbar ist.

                Mal abgesehen davon, dass spätestens beim Ändern des Passworts/der Zugangsdaten ohnehin §303a oder §303b in Kraft tritt.

                303a vermute ich auch, habe allerdings Zweifel, wenn es nur um das nicht gesetzte Paßwort gehen sollte, falls solche Daten überhaupt gemeint sind.

        2. Mahlzeit Alex,

          Also bleibt hier rechtlich gesehen eigentlich nur die Möglichkeit der Zivilklage, ein direktes Eingreifen ist NICHT möglich.

          Naja, so wie ich die Polizei bei derartigen Anlässen mitbekommen habe, versuchen sie ja erstmal, den Lärmverursacher zur Einsicht zu bringen. Wenn dieser sich darauf nicht einlässt (u.U. nach mehrmaligem Aufkreuzen der Freunde und Helfer), dann machen sie auch schon mal selbst die Anlage aus bzw. nehmen die relevanten lärmverursachenden Geräte mit.

          Darum geht's mir aber auch gar nicht - es geht mehr darum, dass man einen unabhängigen und (halbwegs) integeren Zeugen hat, um im Rahmen von Beschwerden beim Vermieter oder Gerichtsverhandlungen entsprechend besser da zu stehen.

          MfG,
          EKKi

          --
          sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
  2. Moin,

    Was haltet Ihr denn davon? Machen oder nicht?

    Keine der Verhaltensweisen, die Dich an den Nachbarn stören, wird dadurch verändert. Von daher wäre "machen" zwar eine in meinen Augen trotzköpfige, unausgereifte, unüberlegte, moralisch und rechtlich verwerfliche Reaktion - aber halt nicht zielführend.

    Grüße

    Swen (heute morgen um 2.15 von Technomucke aus dem Haus gegenüber sanft geweckt)

  3. Hallo,

    wir haben neue Nachbarn bekommen, dass sind so richtige sauhunde.
    Nachts um 12h haben die laute Technomusik an, Sonntags wird gebohrt und gehämmert. Natürlich wurden die auch schon auf das Verhalten aufmerksam gemacht was aber wohl keinen weiter Interessiert.

    Sollten du und deine neuen Nachbarn Mieter sein, solltest du dich an deinen Vermieter wenden und ihn erst bitten, dann auffordern, für Einhaltung der Hausordnung zu sorgen (Schriftlich, Einschreiben + Rückschein). Sollte das nicht abhelfen, kannst du - solltest du keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben - zum örtlichen Mieterbund gehen, dort für kleines Geld Mitglied werden und dich beraten lassen. Bist du rechtsschutzversichert, wendest du dich an deinen Ansprechpartner dort. Die werden dir vermutlich empfehlen, die Miete zu mindern, bis dein Vermieter für Ruhe gesorgt hat. Genaueres erfährst du dort.

    Du kannst dich kurzfristig auch an die Polizei wenden. Die kommen die vielleicht vorbei und wirken auf den Nachbar pädagogisch ein.

    Alles in allem solltest du mit dem Gedanken warm werden, dir eine neue Wohnung zu suchen. Das mag sich extrem anhören, allerdings haben solcherart Konflikte das Potenzial, in Nachbarschaftskriege auszuarten.

    Gruß
    Christoph

    1. Btw: Es sollte klar sein, dass der Router der Nachbarn tabu ist.

  4. Was haltet Ihr denn davon? Machen oder nicht?

    Du hast dich bereits strafbar gemacht. Und zwar wesentlich mehr als deine Nachbarn.
    Und jetzt kommst du hierher und willst die Absolution dafür.

    Ich halte dein Verhaltung für wesentlich schlimmer als das deiner Nachbarn, denn die haben wohl nicht versucht, bei dir einzubrechen und dann die Schlösser auszutauschen, damit du nicht mehr in die Wohnung kommst. Würde deinem Vorhaben in etwa entsprechen.

    Mir persönlich sind Nachbarn lieber, die laute Musik hören als Nachbarn, die in mein Netzwerk eindringen und es lahmlegen wollen.

    1. Wo hat er sich denn bitte strafbar gemacht? Er hat doch noch nichts gemacht...

      1. Wo hat er sich denn bitte strafbar gemacht? Er hat doch noch nichts gemacht...

        <zitat>
        Ich probierte das standard Passwort "00000" ein und zack war ich auf dem Router mit "Root" rechten.
        </zitat>

        Wer lesen kann ist klar im Vorteil

        1. Wie du weiter unten (standardansicht des Forums) sehen kannst ist diese Frage nicht entgültig geklärt. Es läuft wohl eher darauf raus, dass es eben doch LEGAL ist...

          Wie du schon sagtest, wer lesen kann ist klar im vorteil

          1. Wie du weiter unten (standardansicht des Forums) sehen kannst ist diese Frage nicht entgültig geklärt. Es läuft wohl eher darauf raus, dass es eben doch LEGAL ist...

            Ist dem so? Hier wird immer behauptet, es wäre das Standardpasswort. Woher willst du und die anderen das wissen? Schliesst du die Möglichkeit, der User hat dieses Passwort vergeben, ohne zu wissen, dass es der Standard ist, grundsätzlich aus? Wenn ja, auf welcher Grundlage?

            Woher weiss der OP denn überhaupt, dass das Standardpasswort "00000" ist? Kennt er den Hersteller? Den Provider? Die Firmwareversion? Den evtl. Vorbesitzer, der das Passwort vorher schon verändert haben könnte? Ich lese hier nur ne Menge geblubbere, die auf der Aussage des OP basieren, obwohl es praktisch unmöglich ist, diese zu belegen. Aber es wird trotzdem fleissig mit irgendwelchen Berichten um sich geworfen, deren zusammenhang damit gar nicht gegeben ist.

            Wie du schon sagtest, wer lesen kann ist klar im vorteil

            Und wer die Scheuklappen ablegt noch viel mehr. Aber du hast Recht, das nachplappern ist viel einfacher als selbst nachzudenken.

            1. Du musst ja mächtig schlau sein, dass du hier die Aussagen des OP in Frage stellst.

              Hättest du auch nur die geringste Ahnung von Jura wüsstest du, dass man bei solchen generellen Fragestellungen immer das glaubt und als gegeben ansieht, was da steht. Hier wäre es das, was der OP geschrieben hat.
              Wenn er sagt es ist das Standardpasswort, dann ist es so. Und ob der Vorbesitzer das Passwort geänder hat oder nicht ist doch völlig irrelevant.

              Bei all meinen Routern bzw Routern, die ich mal konfiguriert habe, war so weit ich mich erinnern konnte ein Warnhinweis vorhanden, dass man das Standardpasswort ändern soll. In diesem Kontext wird das Standardpasswort auch genannt. Wer dann noch zu blöd ist dieses zu vergeben ist selbst schuld.

              Wieso soll ich mit Berichten um mich werfen, die damit nicht im Zusammenhang stehen? Meinst du die Sache aus der PC Zeitschrift?
              Ich bin mir sehr sicher, dass ich mich rechtlich um einiges besser auskenne als du. Und falls die Aussage der Computerzeitschrift zutrifft ist die Rechtslage auch in diesem Fall nicht anders.

              Ich habe übrigens nie behauuptet, dass die Sachen aus der Zeitschrift 100% stimmten. Ich habe nur gesagt, dass ich mir sher sicher bin, dass es stimmt.

              Also wärst du vielleicht mal an der Reihe das gesagte zu entkräften, anstatt immer noch andere schlecht zu reden.

              Falls dir das entgangen ist: Ich rede nicht davon, dass das ändern der Daten auf dem Router rechtmäßig ist. Ich sage nur, dass der Zugriff und die Einsicht der Daten nicht verboten ist. Weiters bin ich der Meinung, dass auch das ändern in diesem Fall keine strafrechtlichen sondern lediglich zivilrechtliche Folgen haben kann.

              1. Du musst ja mächtig schlau sein, dass du hier die Aussagen des OP in Frage stellst.

                Naja, ich kene ROuter mit folgenden Defaultpasswörtern:

                0000
                1234
                abcd
                changeme

                Aber keinen einzigen mit dem Defaultpasswort

                00000

                Und ich kenne einige Router von einigen Herstellern.

            2. Woher weiss der OP denn überhaupt, dass das Standardpasswort "00000" ist? Kennt er den Hersteller? Den Provider? Die Firmwareversion? Den evtl. Vorbesitzer, der das Passwort vorher schon verändert haben könnte? Ich lese hier nur ne Menge geblubbere, die auf der Aussage des OP basieren, obwohl es praktisch unmöglich ist, diese zu belegen. Aber es wird trotzdem fleissig mit irgendwelchen Berichten um sich geworfen, deren zusammenhang damit gar nicht gegeben ist.

              Was spricht dagegen, dass der OP all das kennt? Ich habe auch schon mal eine IP-Adresse aus meinen Webseitenlogfiles im Browser aufgerufen (lang ist's her, wilde Jugend und so), da stand Hersteller und Modell beim Anmeldefenster. Ob die Firmwareversion da stand, weiß ich leider nicht mehr. Was ich jedoch noch weiß, ist, dass im Passwortfeld schon Sternchen standen und man mit Bestätigung des Passworts zur Router-Konfigurationsoberfläche kam, ich musste also nichts eingeben.
              Geändert habe ich allerdings seinerzeit nichts.

              --
              Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
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              1. Was spricht dagegen, dass der OP all das kennt?

                Seine Aussage, er habe lediglich die IP eingegeben.

            3. Ist dem so?

              Hast Du deine Antworten darauf bezogen, daß dem nicht so ist und darauf hingewiesen? Kann man machen aber sonst hält man sich an das was gegeben ist.

              Schliesst du die Möglichkeit, der User hat dieses Passwort vergeben, ohne zu wissen, dass es der Standard ist, grundsätzlich aus?

              Das auszuschließen ist nicht nötig. Wenn jemand den Schlüssel in seine Tür einmal rechtsrum und einmal linksrum dreht, macht das aus jemandem der die Tür aufklinkt keinen Einbrecher, egal ob er denkt, die Tür sei nun verschlossen oder nicht.

              1. Hast Du deine Antworten darauf bezogen, daß dem nicht so ist und darauf hingewiesen? Kann man machen aber sonst hält man sich an das was gegeben ist.

                Du liest gerne die "Bild", oder?

                Das auszuschließen ist nicht nötig. Wenn jemand den Schlüssel in seine Tür einmal rechtsrum und einmal linksrum dreht, macht das aus jemandem der die Tür aufklinkt keinen Einbrecher, egal ob er denkt, die Tür sei nun verschlossen oder nicht.

                Kann ich das als Rechtsauskunft werten? Deine Aussage sagt ja ganz klar aus, sowas ist kein Einbruch.

                1. Das auszuschließen ist nicht nötig. Wenn jemand den Schlüssel in seine Tür einmal rechtsrum und einmal linksrum dreht, macht das aus jemandem der die Tür aufklinkt keinen Einbrecher, egal ob er denkt, die Tür sei nun verschlossen oder nicht.

                  Kann ich das als Rechtsauskunft werten? Deine Aussage sagt ja ganz klar aus, sowas ist kein Einbruch.

                  Es ist eine Tatsachenbehauptung, falls Dir das weiterhilft.

                  Ich sollte vielleicht noch dazusagen, daß es Einbruch als einzelnen Straftat bestand nicht gibt. Jetzt recht sich vielleicht, daß ich deine Begriffe übernommen habe. Es gibt Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung (durch Einbrechen) und Hausfriedensbruch. Nur letzteres kann von den dreien erfüllt sein, wenn man durch eine unverschlossene Tür geht, ganz egal wie sehr der Wohnungseigentümer eigentlich abschließen wollte.

            4. Moin,

              ok, ich sage euch wo ich nun das Passwort habe.
              Da mir klar ist, dass meine Nachbarn nicht gerade die schlauesten sind habe ich in Google ganz legal nach == "Routernamen" + "Standardpasswort" gesucht.
              Das wars, aus reiner Neugier habe ich dort natürlich das pwd in der Startseite des Routers eingegeben und dann war ich drauf.
              Als standard IP habe ich einfach die 192.168.2.100 eingegeben.

              Und jetzt kommts, dass war in der Zeit _bevor_ meine Nachbarn so negativ aufgefallen sind.
              Meine WLAN Software unter Linux zeigt mir halt alle WLANS in der nähe an, da dieses nicht verschlüsselt war und 100% Empfangen wurde, hat es halt meine Aufmerksamkeit geweckt.

              Zudem bin ich der Meinung, dass solche leute (die erstens andere Nachbarn ärgern) die Ihr Netzwerk nicht verschlüsseln und so andere Leute zum Surfen einladen, einfach mal gezeigt bekommen was passieren- und wie schnell man etwas Kapern kann.
              Lieber so als würde sich draußen einer mit seinem Lappi im Auto verstecken und über diesen Anschluss "Kinderpornos" saugen- oder Uploaden.

              Mein handeln wäre demnach Effektiv :P

    2. Was haltet Ihr denn davon? Machen oder nicht?

      Du hast dich bereits strafbar gemacht. Und zwar wesentlich mehr als deine Nachbarn.
      Und jetzt kommst du hierher und willst die Absolution dafür.

      Ich halte dein Verhaltung für wesentlich schlimmer als das deiner Nachbarn, denn die haben wohl nicht versucht, bei dir einzubrechen und dann die Schlösser auszutauschen, damit du nicht mehr in die Wohnung kommst. Würde deinem Vorhaben in etwa entsprechen.

      Mir persönlich sind Nachbarn lieber, die laute Musik hören als Nachbarn, die in mein Netzwerk eindringen und es lahmlegen wollen.

      Wenn die Tür der Nachbarn offen steht bzw. nicht abgeschlossen ist, ist das Betreten der Wohnung kein Einbruch, nur eventuell Hausfriedensbruch und den gibt es bei Routern nicht. Er hat auch nicht versucht die Schlösser auszutauschen, sondern darüber nachgedacht es zu tun. Nach welchem Gesetz das Austauschen beim Router strafbar wäre, müßte sich erst mal finden.

      1. Wenn die Tür der Nachbarn offen steht bzw. nicht abgeschlossen ist, ist das Betreten der Wohnung kein Einbruch, nur eventuell Hausfriedensbruch und den gibt es bei Routern nicht.

        Hier stand die Tür nicht offen, sondern es wurde ein Schlüssel nachgemacht und dieser zum öffnen verwendet. Willst du immer noch sagen, es wäre kein Einbruch? Passwortschutz == Abgeschlossen

        Und komm jetzt nicht mit deinem Klugschiss

        Wenn ein System zur Eingabe eines Paßwortes auffordert, bedeutet das nicht zwangsläufig, daß es ein Paßwort haben will.

        Denn dieses Argument würde nur dann irgendwie relevant werden, wenn du mindestens einen Routerhersteller nennst, der seine Hardware ohne Passwortschutz liefert und zusätzlich ein Passwort abfrägt. Da bin ich schonmal gespannt, wie lang deine Liste wird.

        1. Wenn ein System zur Eingabe eines Paßwortes auffordert, bedeutet das nicht zwangsläufig, daß es ein Paßwort haben will.

          Denn dieses Argument würde nur dann irgendwie relevant werden, wenn du mindestens einen Routerhersteller nennst, der seine Hardware ohne Passwortschutz liefert und zusätzlich ein Passwort abfrägt. Da bin ich schonmal gespannt, wie lang deine Liste wird.

          Noch nie ein Feld gesehen an dem Stand "Paßwort eingeben oder Enter drücken für kein Paßwort" oder ähnliches? Das Vorhandensein eines Paßwortschutzes der verwendet werden kann ist unbedeutend. Besonders gesichert sind Daten nur, wenn ein Paßwortschutz verwendet wurde. So viel zur angeblich verschlossenen Tür.

          1. Noch nie ein Feld gesehen an dem Stand "Paßwort eingeben oder Enter drücken für kein Paßwort" oder ähnliches?

            Bei einem _Router_ noch nicht. Und hier _wurde_ ein Passwort eingegeben. Also was soll diese Aussage, wenn sie nicht zum Thema passt?

            1. Bei dem Dilemma kann ich Dir wahrscheinlich nicht weiterhelfen.

              Fakt ist die Daten müssen besonders gesichert sein, es reicht nicht, daß die Möglichkeit besteht die Daten besonders zu sichern.

              Und hier _wurde_ ein Passwort eingegeben.

              Weil er das Standardpaßwort bei sich ersetzt hatte, mußte er es natürlich wieder zurück auf Standard ändern. Auch wenn es nicht sehr viele waren, bei allen Routern die mir untergekommen sind war das Standardpaßwort schon eingetragen. Wenn man die CD einlegte und das Programm startete, brauchte man nur noch auf anmelden klicken und war drin.

  5. Sup!

    Vielleicht bietest Du besser illegale Inhalte zum Upload an und zeigst Deine Nachbarn dann anonym an. Dann sind sie vielleicht ein paar Jahre lang nicht zu Hause und geniessen eine Techno-freie, ruhige Umgebung.

    Aber Vorsicht: Rechtzeitig ein Schild für das SEK an die Haustür hängen, dass die Terror-Nazi-Pädophilen in der anderen Wohnung wohnen...

    *j/k*

    Gruesse,

    Bio

    --
    Schadenfreude ist die reinste Freude
    1. Lieber erst mal in Ruhe versuchen zu reden.

      Obwohl es gibt solche und solche Leute leider

    2. Vielleicht bietest Du besser illegale Inhalte zum Upload an und zeigst Deine Nachbarn dann anonym an. Dann sind sie vielleicht ein paar Jahre lang nicht zu Hause und geniessen eine Techno-freie, ruhige Umgebung.

      Nennt man das jetzt Anstiftung zu straffälligem Verhalten?
      Dir würde eine Forumpause gut tun.

      Aber Vorsicht: Rechtzeitig ein Schild für das SEK an die Haustür hängen, dass die Terror-Nazi-Pädophilen in der anderen Wohnung wohnen...

      Wie lautet nochmals deine Adresse?

      mfg Beat

      --
      Woran ich arbeite:
      X-Torah
         <°)))o><                      ><o(((°>o
      1. Sup!

        Nennt man das jetzt Anstiftung zu straffälligem Verhalten?

        Ich würde das "Rumalbern" nennen. Ist das jetzt verboten?

        Dir würde eine Forumpause gut tun.

        Auch so ein fragwürdiger Ratschlag...

        Ich nehme keine Ratschläge an von Leuten, die j/k nicht kennen ;-)

        Gruesse,

        Bio

        1. Nennt man das jetzt Anstiftung zu straffälligem Verhalten?
          Ich würde das "Rumalbern" nennen. Ist das jetzt verboten?

          Natürlich, denn es hat sich seit Deiner aktiven Hochphase hier nichts geändert.

          Siech*scnr*fred

          --
          Obacht, hinter jeder noch so kleinen Eiche könnte ein Indianer sitzen!
          1. Sup!

            Natürlich, denn es hat sich seit Deiner aktiven Hochphase hier nichts geändert.

            Some things never change - Just like After Eight...

            Gruesse,

            Bio

            --
            Früher war alles besser!
  6. Hello,

    Aus spaß wollte ich mal schauen ob der Router geschützt ist, ich gab die IP des Routers ein um es erschien der "Login" bildschirm mit einer Passwort abfrage.

    *ups*
    Wo hast Du denn die IP des Routers eingegeben und welche?

    Du hast aber nicht gezielt nach anderen WLANs gesucht?

    Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

    Tom vom Berg

    --
    Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
    1. Du hast aber nicht gezielt nach anderen WLANs gesucht?

      Werden die nicht bei einigen Programmen ohnehin angezeigt (insofern keine Gegenmaßnahmen getroffen wurden)? Wenn da nichts verschlüsselt ist und der Router noch das Standard-Passwort hat, dann wird da auch nichts "versteckt" sein.

      --
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      1. Werden die nicht bei einigen Programmen ohnehin angezeigt

        Ja, und dann muss der User bewusst ein Netzwerk auswählen und sich damit verbinden. Wenn der OP vorher aber schon ein WLAN in Beitreb hatte, hat er also vorsätzlich nach dem anderen WLAN gesucht und somit seinen "Einbruch" vorbereitet.
        Er gibt ja selbst zu, davon etwas Ahnung zu haben, zufällig mit dem Netzwerk kann er sich also nicht verbunden haben.

        1. Es gibt zwar so viel ich weis ein Amtsgerichtsurteil, nach dem das surfen über ein fremdes ungesichertes WLAN (also auch das einloggen) verboten ist. Die generelle Meinung ist aber hier, dass es nicht strafbar ist, solange keine besonderen Schutzmechanismen geknackt werden, was ja hier nciht der Fall ist.

          Ob  das AG Urteil rechtskräftig ist weis ich nicht.

          Auf meiner kleinen Tour durch Google habe ich sogar einen Bericht über ein Urteil gefunden, wo ein Rentner wegen Musikpiraterie verurteilt wurde. Es hat hier jemand über seinen Anschluss MP3s heruntergeladen...
          (Mega, falls jetzt von dir kommt, dass er den Downloader in Regress nehmen kann: Das ist mir klar, mir ist auch klar, dass es nicht zum eigentlichen Thema gehört)

          1. Auf meiner kleinen Tour durch Google habe ich sogar einen Bericht über ein Urteil gefunden, wo ein Rentner wegen Musikpiraterie verurteilt wurde. Es hat hier jemand über seinen Anschluss MP3s heruntergeladen...

            Musikpiraterie gibt es gar nicht. Wenn, dann sind das Urheberrechtsverletzungen. Die hat aber der Rentner gar nicht begangen und wurde deswegen sicher auch nicht zu einer Strafe verurteilt. Was er bezahlen musste, war sicher zivilrechtlicher Natur.

            --
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            1. Das Wörtchen "Musikpiraterie" habe ich von der Stern.de Website, auf der von dem Urteil berichtet wurde.
              Da wir hier nicht in einem Rechtsforum oder dergleichen sind kannst du da sicher mal ein Auge zudrücken ;)

              Mich juristisch aufklären wollen, aber selbst nicht korrekt lesen, das nenne ich sehr schwach.

              Habe ich behauptet, dass er zu einer "Strafe verurteilt" wurde oder habe ich nur geschrieben, dass er "verurteilt" wurde?

              http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/urheberrecht/urteile/080716-lg-duesseldorf-12-o-19508-stoererhaftung-durch-offene-wlans.html
              Hier mal das Urteil...

          2. Es gibt zwar so viel ich weis ein Amtsgerichtsurteil, nach dem das surfen über ein fremdes ungesichertes WLAN (also auch das einloggen) verboten ist. Die generelle Meinung ist aber hier, dass es nicht strafbar ist, solange keine besonderen Schutzmechanismen geknackt werden, was ja hier nciht der Fall ist.

            Mal abgesehen davon, dass es immer noch Auslegungssache ist, ob ein Passwort aus lauter nullen einen Schutz darstellt, ist wesentlich relevanter, wie ein Richter entschieden hat, nicht wie die "allgemeine" Meinung ist.
            Es wäre lediglich interessant, wenn du zwei Urteile findest, bei denen der Täter freigesprochen wurde. Das würde zeigen, dass diese Meinung auch bei Richtern überwiegt.

            Auf meiner kleinen Tour durch Google habe ich sogar einen Bericht über ein Urteil gefunden, wo ein Rentner wegen Musikpiraterie verurteilt wurde.

            Der Anschlussinhaber haftet. Ist ja schon seit geraumer Zeit bekannt. Wenn er aber nachweisen kann, es war der Nachbar (dürfte aber schwer bis unmöglich sein), siehts wieder anders aus.

            (Mega, falls jetzt von dir kommt, dass er den Downloader in Regress nehmen kann: Das ist mir klar, mir ist auch klar, dass es nicht zum eigentlichen Thema gehört)

            Ich kenne das Thema und einige Urteile dazu. Und auch wenn es nicht zum eigentlichen Thema gehört, bin ich mit dir dabei einer Meinung ;)
            Das problem dabei ist halt immer, wer nicht in der Lage ist, sein WLAN abzusichern, ist auch nicht in der Lage, Netzwerkzugrife mituzloggen.

            Du siehst also, ich bin nicht grundsätzlich gegen alles.

  7. Hallo :)

    Es ändert vielleicht nichts daran das die Ihre Musik immernoch Nachts laut hören, aber er wäre eine art "befriedigung" für mich :P

    Was haltet Ihr denn davon? Machen oder nicht?

    Nicht machen.
    Du könntest die Jungs darauf aufmerksam machen, was dir da ganz unabsichtlich und versehentlich passiert ist, und - falls sie es nicht selbst können - dabei helfen, den Router zu sichern.
    Kann zu guter Nachbarschaft führen und zu mehr Rücksichtnahme.
    Der Versuch ist es wert ...

    mfg
    cygnus

    --
    Die Sache mit der Angel und dem  ><o(((°>  hat immer einen Haken ...