Mich würde da mal die genaue rechtliche Lage in Deutschland interessieren.
Ich weis mit Sicherheit, dass es in Österreich nicht so funktioniert. Bzw es funktioniert normal schon so. Jemand macht krach, Nachbar ruft die Polizei, die kommen und schalten wenn es nicht aufhört auch mal selber die Stereoanlage ab/nehmen sie mit.
In eine öffentlichen Recht Vorlesung haben wir dann mal gelernt, dass dieses Eingreifen bei einer Ruhestöhrung nur im öffentlichen Raum möglich ist. Der Dozent hat sich dann auch nochmal bei einigen Leuten schlau gemacht und es ist wirklich so. Die Polizei macht das zwar, aber nur weil sie genau weis, dass Leute die sich so verhalten sowieso zu dumm sind ihre Rechte zu kennen.
Also bleibt hier rechtlich gesehen eigentlich nur die Möglichkeit der Zivilklage, ein direktes Eingreifen ist NICHT möglich.
Wo ich mir nicht mehr sicher bin: Es stand dann auch zur Debatte, ob die Polizei eingreifen darf, wenn man die zu Laute musik zwar zu Hause abspielt sie aber auf der öffentlichen Straße noch immer zu Laut zu hören ist. Leider keine Ahnung mehr. Aber sicher ist, dass es eben nicht möglich ist, wenn nur die Nachbarn die Musik mithören können.
Denke mal, dass es in Deutschland nicht anders ist, aber hier habe ich keine Informationen...
Übrigens:
In einem anderen Antwort-Posting stand, dass es illegal wäre, auf den Router von denen zuzugreifen.
Hier gilt: wenn es ohne passwortknacken möglich ist, ist der Router-Besitzer nicht sondelich schützenswert, weil es ihm wohl egal ist. Auch wenn der Router per Standardpasswort "geschützt" ist kann nichts passieren, weil man ja nichts knackt...(Habe ich aus eine Computerzeitschrift - die werden sich da schon Gedanken gemacht haben)