Das auszuschließen ist nicht nötig. Wenn jemand den Schlüssel in seine Tür einmal rechtsrum und einmal linksrum dreht, macht das aus jemandem der die Tür aufklinkt keinen Einbrecher, egal ob er denkt, die Tür sei nun verschlossen oder nicht.
Kann ich das als Rechtsauskunft werten? Deine Aussage sagt ja ganz klar aus, sowas ist kein Einbruch.
Es ist eine Tatsachenbehauptung, falls Dir das weiterhilft.
Ich sollte vielleicht noch dazusagen, daß es Einbruch als einzelnen Straftat bestand nicht gibt. Jetzt recht sich vielleicht, daß ich deine Begriffe übernommen habe. Es gibt Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung (durch Einbrechen) und Hausfriedensbruch. Nur letzteres kann von den dreien erfüllt sein, wenn man durch eine unverschlossene Tür geht, ganz egal wie sehr der Wohnungseigentümer eigentlich abschließen wollte.