Es gibt zwar so viel ich weis ein Amtsgerichtsurteil, nach dem das surfen über ein fremdes ungesichertes WLAN (also auch das einloggen) verboten ist. Die generelle Meinung ist aber hier, dass es nicht strafbar ist, solange keine besonderen Schutzmechanismen geknackt werden, was ja hier nciht der Fall ist.
Mal abgesehen davon, dass es immer noch Auslegungssache ist, ob ein Passwort aus lauter nullen einen Schutz darstellt, ist wesentlich relevanter, wie ein Richter entschieden hat, nicht wie die "allgemeine" Meinung ist.
Es wäre lediglich interessant, wenn du zwei Urteile findest, bei denen der Täter freigesprochen wurde. Das würde zeigen, dass diese Meinung auch bei Richtern überwiegt.
Auf meiner kleinen Tour durch Google habe ich sogar einen Bericht über ein Urteil gefunden, wo ein Rentner wegen Musikpiraterie verurteilt wurde.
Der Anschlussinhaber haftet. Ist ja schon seit geraumer Zeit bekannt. Wenn er aber nachweisen kann, es war der Nachbar (dürfte aber schwer bis unmöglich sein), siehts wieder anders aus.
(Mega, falls jetzt von dir kommt, dass er den Downloader in Regress nehmen kann: Das ist mir klar, mir ist auch klar, dass es nicht zum eigentlichen Thema gehört)
Ich kenne das Thema und einige Urteile dazu. Und auch wenn es nicht zum eigentlichen Thema gehört, bin ich mit dir dabei einer Meinung ;)
Das problem dabei ist halt immer, wer nicht in der Lage ist, sein WLAN abzusichern, ist auch nicht in der Lage, Netzwerkzugrife mituzloggen.
Du siehst also, ich bin nicht grundsätzlich gegen alles.