Hast Du deine Antworten darauf bezogen, daß dem nicht so ist und darauf hingewiesen? Kann man machen aber sonst hält man sich an das was gegeben ist.
Du liest gerne die "Bild", oder?
Das auszuschließen ist nicht nötig. Wenn jemand den Schlüssel in seine Tür einmal rechtsrum und einmal linksrum dreht, macht das aus jemandem der die Tür aufklinkt keinen Einbrecher, egal ob er denkt, die Tür sei nun verschlossen oder nicht.
Kann ich das als Rechtsauskunft werten? Deine Aussage sagt ja ganz klar aus, sowas ist kein Einbruch.