Du musst ja mächtig schlau sein, dass du hier die Aussagen des OP in Frage stellst.
Hättest du auch nur die geringste Ahnung von Jura wüsstest du, dass man bei solchen generellen Fragestellungen immer das glaubt und als gegeben ansieht, was da steht. Hier wäre es das, was der OP geschrieben hat.
Wenn er sagt es ist das Standardpasswort, dann ist es so. Und ob der Vorbesitzer das Passwort geänder hat oder nicht ist doch völlig irrelevant.
Bei all meinen Routern bzw Routern, die ich mal konfiguriert habe, war so weit ich mich erinnern konnte ein Warnhinweis vorhanden, dass man das Standardpasswort ändern soll. In diesem Kontext wird das Standardpasswort auch genannt. Wer dann noch zu blöd ist dieses zu vergeben ist selbst schuld.
Wieso soll ich mit Berichten um mich werfen, die damit nicht im Zusammenhang stehen? Meinst du die Sache aus der PC Zeitschrift?
Ich bin mir sehr sicher, dass ich mich rechtlich um einiges besser auskenne als du. Und falls die Aussage der Computerzeitschrift zutrifft ist die Rechtslage auch in diesem Fall nicht anders.
Ich habe übrigens nie behauuptet, dass die Sachen aus der Zeitschrift 100% stimmten. Ich habe nur gesagt, dass ich mir sher sicher bin, dass es stimmt.
Also wärst du vielleicht mal an der Reihe das gesagte zu entkräften, anstatt immer noch andere schlecht zu reden.
Falls dir das entgangen ist: Ich rede nicht davon, dass das ändern der Daten auf dem Router rechtmäßig ist. Ich sage nur, dass der Zugriff und die Einsicht der Daten nicht verboten ist. Weiters bin ich der Meinung, dass auch das ändern in diesem Fall keine strafrechtlichen sondern lediglich zivilrechtliche Folgen haben kann.