Texter mit x: Google im Frame

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Jemand anderes vielleicht?

Natürlich.

Dann wäre es nett, Du könntest und würdest auf welche verweisen, welche in denen zum Frame keine Werbung eingeblendet wurde und wo es erkennbar war, daß fremde Inhalte geframt wurden. Mir reichen auch Stichwörter (wie z.B. "Rußnase") die ausreichend differenziert sind, um die Urteile selbst finden zu können.

Framing ist geradezu das klassische Beispiel des "zu eigen machens" fremder urheberrechtlich geschützter Leistung - und damit natürlich eindeutig verboten. Und die Urteile hierzu sind schon soooo alt (für Internetverhältnisse), daß Du das einfach noch nicht mitbekommen hast?!

Anfangs habe ich nur mitbekommen, was fast alle so zum Framing geschrieben haben, das was auch Du schreibst. Dann habe ich angefangen Urteile und anderes zu suchen und habe festgestellt, daß Framing keineswegs grundsätzlich ein unzulässiges "zu eigen machen" darstellt, und daß Richter die Problematik teilweise erstaunlich wissend und differenziert betrachten. Das Framing pauschal unzulässig ist, ist nur die Meinung die sich festgesetzt hat, das "klassische Beispiel".

Dr. Ott z.B. schreibt zur rechtlichen Bewertung von Frames:
"Es kommt entscheidend darauf an, wie die Technik des Framens im konkreten Fall eingesetzt wird. Framing ist nicht per se rechtmäßig oder rechtswidrig."

weiter:
"Die Abgrenzung ... hat anhand des Kriteriums, ob der Ersteller eines Webauftritts sich fremde Inhalte in einer Weise zu eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit nicht mehr in Erscheinung tritt, zu erfolgen."

Aus einem Leitsatz zum Rußnasen-Urteil:
"Denn für eine „Zugänglichmachung“ kommt es darauf an, ob sich der Ersteller eines Webauftritts fremde Inhalte in einer Weise zu eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit nicht mehr in Erscheinung tritt."
Anmerkung von mir; in dem Fall war die Fremdheit nicht erkennbar und der Beklagte wurde verurteilt.