Hi,
ich sehe gerade: ich bin zwar über das "werbefrei" gestolpert, aber das "erkennbar" überlesen. Da stimme ich dir, s. Parallelposting, absolut zu: Wenn der Frame als solcher erkennbar zu einem anderen Urheber gehört (wie in diesem konkreten Beispiel hier), ist ein Urheberrechtsverstoß zumindest zweifelhaft ...
Gruß, Cybaer
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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)