Cybaer: Google im Frame

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Hi,

Dann wäre es nett, Du könntest und würdest auf welche verweisen,

Nein, das ist einfach schon zu lange her ...
... und als solches schon soweit allg. Rechtsgut, daß ich da nichts mehr parat habe. (Davon abgesehen: Urheberrechtsverstoß ist Urheberrechtsverstoß - egal ob in einem (wie auch immer) kommerziell geartetem Rahmen. Eine unerlaubte Wiederveröffentlichung über den Weg des Zu-eigen-machens (also das Framing) wird AFAIK durch keine Schranke des UrhGs gedeckt.)

Und auch in der alsseits geliebten Müllhalde Wikipedia, wird nur erwähnt, das, aber nicht wo (s. Framing->Hotlinking).

Dr. Ott z.B. schreibt zur rechtlichen Bewertung von Frames:
"Es kommt entscheidend darauf an, wie die Technik des Framens im konkreten Fall eingesetzt wird. Framing ist nicht per se rechtmäßig oder rechtswidrig."

Ja, das ist, zumindest mir, schon klar.

Und schließlich kann das Framing ja auch explizit vom "Geframeten" erlaubt worden sein.

Ich kann dir auch erlauben, meine Autoscheibe einzuschlagen ... >;->

Anmerkung von mir; in dem Fall war die Fremdheit nicht erkennbar und der Beklagte wurde verurteilt.

Nicht weiter verwunderlich. So ist der Normalfall. Spezialfälle: s.o.

Gruß, Cybaer

PS: Zum konkreten Fall hier habe ich mich deswegen auch bewußt nicht geäußert.

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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)