Texter mit x: Google im Frame

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(Davon abgesehen: Urheberrechtsverstoß ist Urheberrechtsverstoß - egal ob in einem (wie auch immer) kommerziell geartetem Rahmen.

Klar. Wenn es aber kein Urheberrechtsverstoß ist, dann kann es noch wettbewerbswidrig sein (z.B. erst durch Werbung).