Du hast einen Vertrag mit einem Anbieter. In dem sind die gegenseitigen Rechten und Pflichten geregelt. Wenn einer der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommt, hat der andere Vertragspartner u.U. das Recht, darauf mit verschiedenen Maßnahmen zu reagieren (z.B. in Deinem Fall bei dauerhafter Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen).
Ja schon, aber was ist mit diese Klausel "bis zu xxx Kbits"?
Dann können die ja meinen, sie erfüllen Ihrerseits des Vertrag!
Verträge ist so eine Sache, ich weiß schon was ich da abgeschloßen habe, aber dieses Fachchinesisch da macht mich nur fertig.
Näheres dazu solltest Du in Deinem Vertrag oder den AGB nachschlagen oder Dir von dem Anwalt Deines geringsten Misstrauens erklären lassen. Alternativ könntest Du Dich an Deine zuständige Verbraucherzentrale wenden.
Habe keinen Rechtsschutz, und keinen Anwalt, war bisher in meinem Leben auch nicht notwendig.
PS: Rechtsberatung hier im Forum ist generell nicht zulässig.
Nicht zulässig oder nicht erwünscht?
Das ich hier keine prof. Hilfe in meiner Angelegenheit bekomme war mir schon klar, wollte nur mal wissen wie man evtl. da vorgehen kann, weil ja fast jeder Inet besitzer sowas schon mal erlebt hat oder gerade erlebt.