Hi,
Wie ist denn die Rechtslage, wenn man die Daten einfach aus dem Impressum zieht?
ähm, ich begebe mich jetzt auf dünnes Eis - meine ganz persönliche Meinung ist, dass es sich in diesem Fall um öffentlich zugängliche Daten handelt, an die jeder drankommen kann (ungefähr mit BDSG §4c, 1.6 zu vergleichen). Das Beschaffen dieser Information ist damit IMHO legitim. Das sagt aber noch nichts über die Rechtmäßigkeit der *Nutzung* aus.
Ein "Betroffener" hat an anderer Stelle berichtet, in der Anschrift taucht ein Tippfehler auf, der sich *ausschließlich* bei der DENIC so wiederfindet. Daas wäre dann natürlich ein anderes Kaliber...
Vorsicht: Daten aus dem whois-Eintrag sind zwar auch jedem zugänglich, unterliegen aber gemäß den Nutzungsbedingungen der DENIC auch der Vertraulichkeit und dürfen nur "bei berechtigtem Interesse" zur Kontaktaufnahme genutzt werden.
Mit den Angaben im Impressum einer Website hat die DENIC aber nichts am Hut.
Deswegen hatte ich den thread **unten** :) ja auch gestartet ;)
Älter -> weiter oben. ;-)
Ich mag es nicht, wenn ich chronologisch laufende Listen von unten nach oben lesen muss.
So long,
Martin
Lieber mit Betty im Wald
als mit Waldi im Bett.