Das Abspeichern der IP ist datenschutzrechtlich recht fragwürdig. Weit weniger fragwürdig ist es jedoch, aus der IP einen eindeutigen Hash zu bilden, der keinen Rückschluss auf die ursprüngliche IP zuläßt - denn hier geht es nicht darum, die Person des Nutzers zu identifizieren, sondern vielmehr, sein Treiben auf dem Forum nachzuvollziehen, und dazu ist das Forum durchaus berechtigt.
Gruß, LX
--
RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a