Moin,
Wer Pflichtangaben, die für die Erfüllung des Vertrags nicht relevant sind, vollständig und wahrheitsgemäß angibt, ist irgendwie selbst schuld.
Wie siehts damit eigentlich rechtlich aus? Was muss ich zum Beispiel bei ebay oder einem Mailanbieter alles wahrheitsgemäß angeben und was nicht?
ich berufe mich da auf BDSG §3a (Datensparsamkeit), wonach "so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen" sind. Etwas schärfer wird das in BDSG §4 (Zulässigkeit der Datenerhebung) definiert.
Nach meiner Auslegung verstößt ein Anbieter daher gegen das BDSG, wenn er Angaben verlangt, die für die Erfüllung der Aufgabe nicht erforderlich sind. Daher verweigere ich diese Angaben; sind sie mit technischen Mitteln als Pflichtangaben ausgeführt, fühle ich mich nicht im Unrecht, wenn ich hier falsche Angaben mache.
Ob ich mit diesem Standpunkt im Streitfall durchkomme, weiß ich nicht; ich bin da aber recht zuversichtlich.
So long,
Martin
Zivilisation bedeutet, dass die Eskimos warme Wohnungen bekommen und dann arbeiten müssen, damit sie sich einen Kühlschrank leisten können.