dedlfix: Wie werden Social Networks und Foren groß?

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Hi!

Nach meiner Auslegung verstößt ein Anbieter daher gegen das BDSG, wenn er Angaben verlangt, die für die Erfüllung der Aufgabe nicht erforderlich sind. Daher verweigere ich diese Angaben; sind sie mit technischen Mitteln als Pflichtangaben ausgeführt, fühle ich mich nicht im Unrecht, wenn ich hier falsche Angaben mache.
Ob ich mit diesem Standpunkt im Streitfall durchkomme, weiß ich nicht; ich bin da aber recht zuversichtlich.

Mal abgesehen vom BDSG-Aspekt, wonach der Anbieter ja schon unrecht handelt, muss meiner Ansicht nach dazu ein aus deinen falschen Angaben entstehender Schaden betrachtet werden. Du gibst zwar absichtlich falsche Daten an, da aber nicht erkennbar ist, wofür die unnötigen Daten verwendet werden, wird man vermutlich schwer einen Vorsatz erkennen können, der den Anbieter damit schädigen soll. Wenn diese Angaben jedoch nicht offensichtlich falsch sind (Telefonnummer 0123-4567890 beispielsweise) und zufällig auf eine real existierende Person zeigen, die sich durch die fälschliche Verwendung beeinträchtigt sehen kann, ist zwar immer noch der Verwender der Hauptschuldige, aber man könnte dir zumindest Fahrlässigkeit anzuhängen versuchen.

Lo!