Chrisi: Als Webdesigner eine AGB auf der Webseite?

Hi zusammen,

ich habe eine ganz simple Seite für meine Einzelfirma die nichts weiter als meine Anschrift, meine Telefonnummer, Steuerinformationen und Angaben zu meinen Fähigkeiten enthält.

Ich biete keine direkten Produkte auf der Webseite an und stelle auch keine Preise für Dienstleistungen auf meiner Seite zur Verfügung. Angebote oder Sontiges werden nur auf Anfrage erstellt.

Meine Frage ist: Muss ich auf der Webseite ein AGB veröffentlichen? Oder reicht es wenn ich die AGB erst bei Aushändigung des Angebots beilege?

Danke für eure Zeit &
Viele Grüße Chrisi

  1. Meine Frage ist: Muss ich auf der Webseite ein AGB veröffentlichen? Oder reicht es wenn ich die AGB erst bei Aushändigung des Angebots beilege?

    Soweit ich informiert bin, müssen AGB erst dann auf einer Website ersichtlich sein, wenn es dort auch etwas zu kaufen gibt.

    1. Hi,

      Soweit ich informiert bin, müssen AGB erst dann auf einer Website ersichtlich sein, wenn es dort auch etwas zu kaufen gibt.

      Sehe ich auch so, nur ist die Frage wo kaufen rechtlich gesehen anfängt :-) Im Grunde würde es dann ja reichen wenn auf den ganzen Webseiten erst die AGB eingeblendet wird wenn man ein Produkt verbindlich bestellt ...

      VG, Chrisi

      1. Sehe ich auch so, nur ist die Frage wo kaufen rechtlich gesehen anfängt :-) Im Grunde würde es dann ja reichen wenn auf den ganzen Webseiten erst die AGB eingeblendet wird wenn man ein Produkt verbindlich bestellt ...

        Was spricht dagegen die AGB einfach auf die Website zu stellen, als Kundenservice?

        1. Hi,

          Was spricht dagegen die AGB einfach auf die Website zu stellen, als Kundenservice?

          Die Tatsache das es Anwälte gibt die nach nicht rechtmässigen Klauseln suchen um Ihr Taschengeld aufzubessern :-)

          Ich bin schon fast der Meinung das mehr Anwälte heute die AGB von Angeboten studieren wie es tatsäschlich die Verbraucher tun.

          1. Nur wegen einer rechtswidrigen Klausel in den AGBs kannst Du nicht rechtswirksam abgemahnt werden. Die Klausel wird einfach ungültig.

            Ich glaube, Du verwechselst das immer noch mit dem Impressum. Die AGBs sind ein legales Werkzeug, um Vertragsschlüsse zu vereinfachen. Wenn Du sie im Vertragsschluß benutzt, musst Du nicht immer alle Klauseln einzeln in den Vertrag schreiben. Zum Schutz des Verbrauchers sind lediglich manche AGBs vom Gesetzgeber für unwirksam erklärt worden.

            Gruß, LX

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            1. Tachchen!

              Nur wegen einer rechtswidrigen Klausel in den AGBs kannst Du nicht rechtswirksam abgemahnt werden. Die Klausel wird einfach ungültig.

              Und bis dahin ist sie - ggfs. - ein rechtswidriger Vorteil im Geschäftsverkehr,
              der wettbewerbsrechtlich angegriffen werden kann; zum Beispiel per Abmahnung. ;-)

              Gruß

              Die schwarze Piste

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  2. Hallo, Chrisi!

    Es gibt zwar eine Impressumspflicht, eine Pflicht, AGBs zu verwenden oder zu veröffentlichen, existiert jedoch nicht.

    Allerdings ist es aus zwei Gründen keine schlechte Idee, die AGBs zu veröffentlichen:

    1. Wenn Du eine Klausel nicht veröffentlichen willst, hat sie wahrscheinlich nichts in den AGBs zu suchen.
    2. Wenn ein Kunde die AGB mangels Zugänglichkeit nicht anerkennen will, hat er im Zweifel schlechtere Karten vor Gericht.

    Gruß, LX

    --
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    1. echo $begrüßung;

      1. Wenn ein Kunde die AGB mangels Zugänglichkeit nicht anerkennen will, hat er im Zweifel schlechtere Karten vor Gericht.

      Soweit ich weiß, gehören die AGB zum jeweiligen Vertrag und wenn sie da nicht beiliegen oder anderweitig wirksam eingeschlossen werden sind sie kein Bestandteil dessen. Sie irgendwo im Web stehen zu haben oder sie im Büro an die Wand zu hängen dient vielleicht Informationszwecken. Allein, dass sie da stehen, werden sie jedenfalls nicht Vertragsbestandteil.

      echo "$verabschiedung $name";

      1. Moin

        Soweit ich weiß, gehören die AGB zum jeweiligen Vertrag und wenn sie da nicht beiliegen oder anderweitig wirksam eingeschlossen werden sind sie kein Bestandteil dessen. Sie irgendwo im Web stehen zu haben oder sie im Büro an die Wand zu hängen dient vielleicht Informationszwecken. Allein, dass sie da stehen, werden sie jedenfalls nicht Vertragsbestandteil.

        Das ist m.E. so nicht richtig. Wenn man auf die AGB hinweist muss der Kunde sich um Einsicht in diese kümmern. Wenn die AGB dann noch öffentlich stehen, hat der Kunde vor Gericht wirklich schlechte Karten. Man muss dem Kunden die Möglichkeit geben die AGB ohne Beschränkung einzusehen. Wenn ihm dies angeboten wird und er sich nicht kümmert, ist es sein Pech. Wie gesagt diese Info ist ohne Gewähr.

        Gruß Bobby

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        1. echo $begrüßung;

          Wenn man auf die AGB hinweist muss der Kunde sich um Einsicht in diese kümmern. Wenn die AGB dann noch öffentlich stehen, hat der Kunde vor Gericht wirklich schlechte Karten. Man muss dem Kunden die Möglichkeit geben die AGB ohne Beschränkung einzusehen. Wenn ihm dies angeboten wird und er sich nicht kümmert, ist es sein Pech. Wie gesagt diese Info ist ohne Gewähr.

          Es reicht aber nicht, sie einfach nur zugänglich irgendwo liegen zu haben. Dadurch werden sie nicht automatisch Vertragsbestandteil. Das war mein Kritikpunkt.

          Es ist auch völlig egal, ob sie öffentlich stehen oder nicht. Wichtig ist, dass sie wirksam in den Vertrag eingebunden werden, beispielsweise durch die hinlänglich bekannte Kenntnisnahme-Bestätigung seitens des Kunden. Es ist auch nicht die Pflicht des Verkäufers, die Vertragsunterlagen des Kunden aufzubewahren. Wenn der Kunde sein Exemplar wegwirft, ist das sein Problem.

          echo "$verabschiedung $name";

          1. Moin

            Es reicht aber nicht, sie einfach nur zugänglich irgendwo liegen zu haben. Dadurch werden sie nicht automatisch Vertragsbestandteil. Das war mein Kritikpunkt.

            Naja vertraglich eingebunden werden die AGB ja schon mit dem Hinweis "Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Wenn der Kunde dies anerkennt, und sich nicht um Einsicht kümmert und die AGB dann auch noch frei zugänglich im Netz liegen, hat er m.E. Pech und kann sich nicht auf Unzugänglichkeit der AGB berufen. Das meinte ich... :-D

            Einigen wir uns drauf, das die AGB eingebunden werden müssen und dem Kunden zugänglich sein müssen.

            Gruß Bobby

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            1. echo $begrüßung;

              Einigen wir uns drauf, das die AGB eingebunden werden müssen und dem Kunden zugänglich sein müssen.

              Mit dem Zusatz: zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses.

              echo "$verabschiedung $name";

  3. Tachchen!

    Hast du überhaupt AGBs?
    Wer hat sie dir erstellt?
    Was hat er dir dazu gesagt, wie du sie einsetzen sollst?

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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