Moin
Soweit ich weiß, gehören die AGB zum jeweiligen Vertrag und wenn sie da nicht beiliegen oder anderweitig wirksam eingeschlossen werden sind sie kein Bestandteil dessen. Sie irgendwo im Web stehen zu haben oder sie im Büro an die Wand zu hängen dient vielleicht Informationszwecken. Allein, dass sie da stehen, werden sie jedenfalls nicht Vertragsbestandteil.
Das ist m.E. so nicht richtig. Wenn man auf die AGB hinweist muss der Kunde sich um Einsicht in diese kümmern. Wenn die AGB dann noch öffentlich stehen, hat der Kunde vor Gericht wirklich schlechte Karten. Man muss dem Kunden die Möglichkeit geben die AGB ohne Beschränkung einzusehen. Wenn ihm dies angeboten wird und er sich nicht kümmert, ist es sein Pech. Wie gesagt diese Info ist ohne Gewähr.
Gruß Bobby
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