Bobby: Als Webdesigner eine AGB auf der Webseite?

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Moin

Es reicht aber nicht, sie einfach nur zugänglich irgendwo liegen zu haben. Dadurch werden sie nicht automatisch Vertragsbestandteil. Das war mein Kritikpunkt.

Naja vertraglich eingebunden werden die AGB ja schon mit dem Hinweis "Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Wenn der Kunde dies anerkennt, und sich nicht um Einsicht kümmert und die AGB dann auch noch frei zugänglich im Netz liegen, hat er m.E. Pech und kann sich nicht auf Unzugänglichkeit der AGB berufen. Das meinte ich... :-D

Einigen wir uns drauf, das die AGB eingebunden werden müssen und dem Kunden zugänglich sein müssen.

Gruß Bobby

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