suit: Als Webdesigner eine AGB auf der Webseite?

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Sehe ich auch so, nur ist die Frage wo kaufen rechtlich gesehen anfängt :-) Im Grunde würde es dann ja reichen wenn auf den ganzen Webseiten erst die AGB eingeblendet wird wenn man ein Produkt verbindlich bestellt ...

Was spricht dagegen die AGB einfach auf die Website zu stellen, als Kundenservice?