echo $begrüßung;
Wenn man auf die AGB hinweist muss der Kunde sich um Einsicht in diese kümmern. Wenn die AGB dann noch öffentlich stehen, hat der Kunde vor Gericht wirklich schlechte Karten. Man muss dem Kunden die Möglichkeit geben die AGB ohne Beschränkung einzusehen. Wenn ihm dies angeboten wird und er sich nicht kümmert, ist es sein Pech. Wie gesagt diese Info ist ohne Gewähr.
Es reicht aber nicht, sie einfach nur zugänglich irgendwo liegen zu haben. Dadurch werden sie nicht automatisch Vertragsbestandteil. Das war mein Kritikpunkt.
Es ist auch völlig egal, ob sie öffentlich stehen oder nicht. Wichtig ist, dass sie wirksam in den Vertrag eingebunden werden, beispielsweise durch die hinlänglich bekannte Kenntnisnahme-Bestätigung seitens des Kunden. Es ist auch nicht die Pflicht des Verkäufers, die Vertragsunterlagen des Kunden aufzubewahren. Wenn der Kunde sein Exemplar wegwirft, ist das sein Problem.
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