Hi,
Soweit ich informiert bin, müssen AGB erst dann auf einer Website ersichtlich sein, wenn es dort auch etwas zu kaufen gibt.
Sehe ich auch so, nur ist die Frage wo kaufen rechtlich gesehen anfängt :-) Im Grunde würde es dann ja reichen wenn auf den ganzen Webseiten erst die AGB eingeblendet wird wenn man ein Produkt verbindlich bestellt ...
VG, Chrisi