Sven Rautenberg: Laptop als Werbungskosten absetzen

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Moin!

ich bin Azubi, Ende des ersten Lehrjahres, verdienes ca 620€ netto.

Dann zahlst du also nicht sonderlich viele Steuern.

Ich habe gehört, dass man sich einen Laptop anschaffen und diesen als Werbungskosten absetzen kann, sofern man einen beruflichen Nutzen nachweisen kann.

Den Laptop "abzusetzen" bedeutet nicht, dass du seinen Preis vom Finanzamt erstatten bekommst, sondern lediglich, dass der Preis dir nicht als Einkommen angerechnet wird, wenn es um die Berechnung der Steuern geht.

Allerdings gibt es ohnehin die Werbungskostenpauschale, die dir komplett angerechnet würde. Nur wenn du mit Einzelbelegen diese Summe schon komplett ausgeschöpft hast, und sie inklusive Laptop überschritten wird, würde sich bei dir etwas ändern. Denn wenn du mit Einzelbelegen insgesamt weniger als die Pauschale belegen kannst, kriegst du sie trotzdem insgesamt.

Im Internet gibt es nur schwammige Inhalte dazu, hier ist die Rede von einer Steuererklärung (muss man sowas als Aszubi machen? ):

Als Arbeitnehmer muss man keine Steuererklärung machen, weil man Lohnsteuer ja automatisch zahlt (wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen). Diese Lohnsteuer ist allerdings pauschal errechnet: Wenn du exakt das gesamte Jahr arbeitest, exakt immer dasselbe verdienst, und exakt nur genau die minimalen Pauschalen geltend machen würdest, dann zahlst du mit oder ohne Steuererklärung dasselbe.

Wenn du hingegen irgendein Steuer-Sondefall bist, beispielsweise verheiratet mit verdienendem Partner, hohe Werbungskosten geltend machen willst, Pendlerpauschale etc., dann KANNST du als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben, um Steuern erstattet zu bekommen.

Die Frage ist halt, ob du den Aufwand treiben willst, für eher zweifelhaften Erfolg.

- Sven Rautenberg