Hallo,
danke erstmal ;-)
Allerdings gibt es ohnehin die Werbungskostenpauschale, die dir komplett angerechnet würde. Nur wenn du mit Einzelbelegen diese Summe schon komplett ausgeschöpft hast, und sie inklusive Laptop überschritten wird, würde sich bei dir etwas ändern. Denn wenn du mit Einzelbelegen insgesamt weniger als die Pauschale belegen kannst, kriegst du sie trotzdem insgesamt.
sorry, wenn ich dich falsch verstehen sollte: Das heißt doch konkret, dass ich den kompletten Laptoppreis erstattet bekomme (naja reden wir mal so von 600€), da ich ja sonst nichts geltend mache
Die Frage ist halt, ob du den Aufwand treiben willst, für eher zweifelhaften Erfolg.
mmh.. was genau wäre denn so aufwändig? Das Einreichen der Laptoprechnung?
(ist jetzt nicht ironisch gemeint, ich habe so etwas noch nie gemacht)
Danke im Voraus ;-)
Hans