lizenzfrei bedeutet frei von Lizenz also ohne Lizenz und ohne Lizenz darf ich es nicht nutzen; das wäre zumindest meine Laienmeinung.
Mit dieser Argumentation müßte man sich gegebenenfalls auseinandersetzten. Bei Verträgen die zwischen Rechtsabteilungen geschlossen werden, wird man mit meiner Auslegung kaum glaubhaft sein können aber bei Angeboten die gegenüber Laien gemacht werden, muß man mit natürlichsprachigen Interpretationen von so interpretierbaren "Fachbegriffen" rechnen. "lizenzfrei" halte offenbar nicht nur ich für so einen Begriff.
Kommt der Richter also zu der Auffassung, man durfte unter den gegebenen Umständen die Aussage gegenteilig verstehen, dann liegt halt ein Irrtum bezüglich der Willenserklärung vor. Verlassen kann man sich natürlich nicht darauf, gleich gar nicht, wenn man auf die Idee gekommen sein sollte, den Irrtum nur vorzuschieben.