Mit der glaubhaften Aussage, man sei davon ausgegangen, das lizenzfrei auch lizenzfrei bedeutet, könnte man im Einzelfall vor Gericht aber Erfolg haben.
Klar, statt Lebenslänglich gibts dann auch nur Lebenslänglich.
Unter Erfolg verstehe und meine ich was anderes.
Es bedarf keiner bestimmten festgelegten Formulierung um Nutzungsrechte zu erteilen. Wenn man etwas zum download bereitstellt und durch Formulierungen, die der durchschnittlich informierten und verständige Bürger für eine entsprechende Nutzungsgenehmigung halten kann, den Eindruck erweckt es wäre frei zu nutzen, dann muß man schon was Konkretes anführen um dem Nutzer die Nutzung vorhalten zu können. Wenn man irrtümlich etwas aussagt (objektive Aussage) aber was anderes aussagen wollte, dann muß man die Erteilung der Nutzungsrechte anfechten.