Jens Holzkämper: Gewitter/Unwetter, wieso wird es nicht eingestuft?

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Tach,

Zweitens finde ich es selbst bei öffentlichen Wegen haarsträubend, den Besitzer eines Weges für die Unachtsamkeit der Benutzer verantwortlich zu machen - das gilt z.B. auch für die übliche Räumpflicht für den Gehweg vor dem Haus.

dann möchtest du über die verschneiten Tage des Winters keine Post/Pakete erhalten und dass dein Müll abgeholt wird, oder dass etwaig in der Nachbarschaft wohnende Menschen mit einer Gehhilfe/Behinderung/Verletzung/Rollstuhl etc. dein Haus nicht mehr passieren können?

mfg
Woodfighter