Hello,
das Ding hat soviele Freiheitsgrade, dass man da bestimmt keine Standardantwort geben kann.
Mir fallen da Begriffe ein, wie:
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Mandantenverrat
- nicht ausschließliche Nutzung
- Dokumentationspflicht
- Software-Erstellungsvertrag
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/software_erstellung/index.html - Lastenheft
- Pflichtenheft
...
Den Anderen fallen da bestimmt noch mehr Begriffe ein.
Ohne substantiierte Regelung der einzelnen Punkte würde ich immer erst mal von einem Werkvertrag ausgehen, da der Eine versprochen hat, zu bezahlen und der Andere zu leisten.
Üblicherweise dürfte der Eine das Werk kein zweites Mal verwenden (kein Vervielfältigungsrecht) und der Andere auch nicht 1:1 vervielfältigen, weil er damit "Mandantenverrat" begehen würde.
Seine eigenen Ideen zu den Aufgabenstellungen darf er schon wiederverwenden.
Ich hatte die Situation mal mit einem großen deutschen Automobilkonzern. Obwohl die eine große Rechtsabteilung haben, haben sie nichts gemacht... Aber dann fing der Kummer an.
Es gibt immer auch noch Beachtenswertes und Wege außerhalb des Rechts ;-(
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
