Hallo Tom,
- Software-Erstellungsvertrag
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/software_erstellung/index.html
Dort wird ausdrücklich ein ausschließliches (und übertragbares) Nutzungsrecht eingeräumt. Das ist nicht sehr auftragnehmerfreundlich ;)
- Lastenheft
- Pflichtenheft
Gab es aufgrund des "Projektcharakters" bei den Entwicklung nicht ...
Ohne substantiierte Regelung der einzelnen Punkte würde ich immer erst mal von einem Werkvertrag ausgehen, da der Eine versprochen hat, zu bezahlen und der Andere zu leisten.
Aber auch bei einem Werkvertrag wird ja ein Werk geschaffen, dass grundsätzlich urheberrechtlich geschützt ist ... Allerdings würde ich eher dann von einem Werkvertrag ausgehen, wenn eine Arbeit nach genauer Anleitung erfolgt ist, also der Auftragnehmer keine wirkliche eigene geistige Schöpfung erbracht hat.
Üblicherweise dürfte der Eine das Werk kein zweites Mal verwenden (kein Vervielfältigungsrecht)
würde cih auch so sehen
und der Andere auch nicht 1:1 vervielfältigen, weil er damit "Mandantenverrat" begehen würde.
"Mandantenverrat" will mir in dem Zusammenhang nicht ganz einleuchten. Aber Deine Schlussfolgerung spricht dafür, von Miturheberschaft auszugehen, oder?
Seine eigenen Ideen zu den Aufgabenstellungen darf er schon wiederverwenden.
Da wird es halt schwierig zu sagen, was wessen Idee war ...
Ich hatte die Situation mal mit einem großen deutschen Automobilkonzern. Obwohl die eine große Rechtsabteilung haben, haben sie nichts gemacht... Aber dann fing der Kummer an.
Hört sich nicht gut an ...
Es gibt immer auch noch Beachtenswertes und Wege außerhalb des Rechts ;-(
Ich habe ja auch gar keine wirklichen Probleme damit, es geht mir nur um zukünftige Projekte ...
Dank & Gruß!