Hallo,
mal eine fachfremde Frage meinerseits:
Ich bin heute morgen auf der (glatten) Terasse meines Arbeitgebers ausgerutscht und hingefallen. Keine körperlichen Schäden, aber meine Brille ist dabei kaputt gegangen.
Shit happens ...
Der Arbeitgeber meint nun seine Haftpflicht zahlt nicht, da es ja sozusagen meine eigene Schuld sei...
Hat er da recht?
Soweit ich weiß, nein. Unfälle am Arbeitsplatz (dazu zählen auch im Rahmen der Arbeit zurückgelegte Wege), auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause sind von Rechts wegen zunächst Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle, und müssen gemeldet werden. Hast du ja offensichtlich schon getan.
Sinn der Übung ist, dass der dir entstandene Schaden (auch körperlicher Schaden) dann nicht von deiner Privathaftpflicht oder deiner Krankenkasse gedeckt werden soll, sondern von der Berufsgenossenschaft.
Mein Wissen ist aber auch nur Stückwerk, und ich würde mich an deiner Stelle als erstes an die Sicherheitsfachkraft deines Arbeitgebers wenden, oder an den Betriebsrat. Die müssen das genau wissen.
Meine ganz persönliche Meinung dazu allerdings: Alles Blödsinn. Wer stolpert, ausrutscht, sich irgendwo die Rübe anschlägt, hat nicht richtig aufgepasst. Selber schuld. Deswegen käme ich nicht auf die Idee, in so einem Fall die Schuld beim Arbeitgeber zu suchen oder von ihm Schadenersatz zu fordern. Ich käme auch nicht auf die Idee, den Nachbarn zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ich auf dem Gehweg vor seinem Haus auf Glatteis ausrutsche. Pass halt besser auf, sage ich mir dann.
Aber das ist, wie gesagt, nur meine ganz eigene Sicht der Dinge.
Good luck,
Martin
Bitte komme jemand mit einem *g* zum Wochenende, damit nicht über mich gelacht wird.
(Gunnar Bittersmann)