Arbeitsunfall
eeye
- recht
Hallo Forum
mal eine fachfremde Frage meinerseits:
Ich bin heute morgen auf der (glatten) Terasse meines Arbeitgebers ausgerutscht und hingefallen. Keine körperlichen Schäden, aber meine Brille ist dabei kaputt gegangen.
Der Arbeitgeber meint nun seine Haftpflicht zahlt nicht, da es ja sozusagen meine eigene Schuld sei...
Hat er da recht? Kennt sich da jemand aus, oder hat evtl. links zu kompetenten Rechts(anwalts)foren zur Hand?
Danke für Tips und Hilfe,
eeye
Ich hätte nur einen Tip.
Ich würde unbedingt die von dir jetzt evtl. eingesetzten Mittel in ein Verhältnis zu den Kosten der Brille und deiner Zufriedenheit über deinen Arbeitsplatz setzen.
Das ganze als Arbeitsunfall festhalten, wär trotzdem eine Idee. Vielleicht kommt ja doch noch ei körperlicher Schaden auf, sei es nur eine Verstauchung oder sonst was.
Hi
Ich würde unbedingt die von dir jetzt evtl. eingesetzten Mittel in ein Verhältnis zu den Kosten der Brille und deiner Zufriedenheit über deinen Arbeitsplatz setzen.
na klar, einziges bisher eingesetztes Mittel: infos sammeln, wie denn die Sachlage eigentlich zu beurteilen ist.
Ich denke ja dass mein Arbeitgeber vermutlich Recht hat. Fahrlässigkeit wg. der glatten Platten (streupflicht, o.ä.) besteht bei den gegebenen Wetterbedingungen m.E. wohl kaum. Von daher ist es (vermutlich) tatsächlich meine Schuld und ich bleib auf den Kosten sitzen.
Andererseits kenn ich mich in Rechtsfragen so gut wie gar nicht aus und es könnte ja durchaus sein, dass es irgendein Grundsatzurteil gibt, was auf meinen Fall zutrifft und mir doch recht gibt.
Daher wollte ich einfach erst mal nachfragen.
...der gesunde Menschenverstand lehrt einen ja schliesslich in Rechtsfragen nie dem gesunden Menschenverstand zu vertrauen ;)
Das ganze als Arbeitsunfall festhalten, wär trotzdem eine Idee. Vielleicht kommt ja doch noch ei körperlicher Schaden auf, sei es nur eine Verstauchung oder sonst was.
wohl kaum, war eher ein Stürzchen, weggerutscht und hingelegt. Bin dabie halt nur auf der Brille gelandet (die ich zu dem Zeitpunkt in der Hand hatte, da ich auf dem Weg zur Küche war um die Gläser zu putzen...)
Danke für die Tips,
eeye
Hallo,
Ich denke ja dass mein Arbeitgeber vermutlich Recht hat. Fahrlässigkeit wg. der glatten Platten (streupflicht, o.ä.) besteht bei den gegebenen Wetterbedingungen m.E. wohl kaum. Von daher ist es (vermutlich) tatsächlich meine Schuld und ich bleib auf den Kosten sitzen.
da wäre ich nicht so sicher. Wenn die Platten aufgrund ihrer glatten Oberfläche z.B. bei Nässe eine prinzipielle, vermeidbare Unfallgefahr darstellen, kann es darauf hinauslaufen, dass dein Arbeitgeber dir den Schaden ersetzen muss, und außerdem Verkehrungen treffen muss, um ähnliche Fälle in Zukunft auszuschließen. Das kann sogar bedeuten, dass er die verlegten Platten austauschen muss.
Andererseits kenn ich mich in Rechtsfragen so gut wie gar nicht aus ...
Deswegen sollte man Leute fragen, die sich mit sowas auskennen. Ich finde es zwar auch hilfreich, Laienmeinungen einzuholen, würde mich aber nicht darauf verlassen!
...der gesunde Menschenverstand lehrt einen ja schliesslich in Rechtsfragen nie dem gesunden Menschenverstand zu vertrauen ;)
Richtig. :-)
So long,
Martin
Hi
da wäre ich nicht so sicher. Wenn die Platten aufgrund ihrer glatten Oberfläche z.B. bei Nässe eine prinzipielle, vermeidbare Unfallgefahr darstellen, kann es darauf hinauslaufen, dass dein Arbeitgeber dir den Schaden ersetzen muss, und außerdem Verkehrungen treffen muss, um ähnliche Fälle in Zukunft auszuschließen. Das kann sogar bedeuten, dass er die verlegten Platten austauschen muss.
tja, die Platten sind schon immer glatt bei Nässe. Aber die liegen da auch schon Jahre und bisher gabs afaik noch keine Probleme oder gar Beschwerden deswegen. Daher dürfte das in einene ziemlich Streit ausufern, vermutl. muss ich dann mit Gutachtern kommen, etc.
Denke das ist die ganze Sache kaum wert und dazu ist mir auch mein Arbeitsplatz und das i.A. sehr gute Betriebsklima denn doch zu schade.
Andererseits kenn ich mich in Rechtsfragen so gut wie gar nicht aus ...
Deswegen sollte man Leute fragen, die sich mit sowas auskennen. Ich finde es zwar auch hilfreich, Laienmeinungen einzuholen, würde mich aber nicht darauf verlassen!
ack.. daher auch meine Frage nach weiterführenden links.
Ein Forum das Rechtsfragen mit der Kompetenz klärt, mit der hier Webfragen jeglicher Art erörtert werden, fehlt mir noch in meiner Linksammlung :)
cheers,
eeye
Hi,
Ein Forum das Rechtsfragen mit der Kompetenz klärt, mit der hier Webfragen jeglicher Art erörtert werden, fehlt mir noch in meiner Linksammlung :)
evtl wirst du ja hier fündig.
Grüße
Hallo,
mal eine fachfremde Frage meinerseits:
Ich bin heute morgen auf der (glatten) Terasse meines Arbeitgebers ausgerutscht und hingefallen. Keine körperlichen Schäden, aber meine Brille ist dabei kaputt gegangen.
Shit happens ...
Der Arbeitgeber meint nun seine Haftpflicht zahlt nicht, da es ja sozusagen meine eigene Schuld sei...
Hat er da recht?
Soweit ich weiß, nein. Unfälle am Arbeitsplatz (dazu zählen auch im Rahmen der Arbeit zurückgelegte Wege), auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause sind von Rechts wegen zunächst Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle, und müssen gemeldet werden. Hast du ja offensichtlich schon getan.
Sinn der Übung ist, dass der dir entstandene Schaden (auch körperlicher Schaden) dann nicht von deiner Privathaftpflicht oder deiner Krankenkasse gedeckt werden soll, sondern von der Berufsgenossenschaft.
Mein Wissen ist aber auch nur Stückwerk, und ich würde mich an deiner Stelle als erstes an die Sicherheitsfachkraft deines Arbeitgebers wenden, oder an den Betriebsrat. Die müssen das genau wissen.
Meine ganz persönliche Meinung dazu allerdings: Alles Blödsinn. Wer stolpert, ausrutscht, sich irgendwo die Rübe anschlägt, hat nicht richtig aufgepasst. Selber schuld. Deswegen käme ich nicht auf die Idee, in so einem Fall die Schuld beim Arbeitgeber zu suchen oder von ihm Schadenersatz zu fordern. Ich käme auch nicht auf die Idee, den Nachbarn zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ich auf dem Gehweg vor seinem Haus auf Glatteis ausrutsche. Pass halt besser auf, sage ich mir dann.
Aber das ist, wie gesagt, nur meine ganz eigene Sicht der Dinge.
Good luck,
Martin
Ich käme auch nicht auf die Idee, den Nachbarn zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ich auf dem Gehweg vor seinem Haus auf Glatteis ausrutsche. Pass halt besser auf, sage ich mir dann.
Aber das ist, wie gesagt, nur meine ganz eigene Sicht der Dinge.
Das ist auch meine Sicht der Dinge - aber leider ist die Rechtlage (zumindest hier in Österreich) anders - prinzipiell ist immer "der falsche" Schuld.
Ich käme auch nicht auf die Idee, den Nachbarn zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ich auf dem Gehweg vor seinem Haus auf Glatteis ausrutsche. Pass halt besser auf, sage ich mir dann.
Aber das ist, wie gesagt, nur meine ganz eigene Sicht der Dinge.Das ist auch meine Sicht der Dinge - aber leider ist die Rechtlage (zumindest hier in Österreich) anders - prinzipiell ist immer "der falsche" Schuld.
da kann ich mich prinzipiell nur anschliessen.
Falls allerdings der finanzielle Schaden enorm, und die Rechtslage zu meinen gunsten entsprechend eindeutig gewesen wäre, hätte ich eben auch nicht nein gesagt.
Hallo,
Soweit ich weiß, nein. Unfälle am Arbeitsplatz (dazu zählen auch im Rahmen der Arbeit zurückgelegte Wege), auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause sind von Rechts wegen zunächst Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle, und müssen gemeldet werden. Hast du ja offensichtlich schon getan.
Sinn der Übung ist, dass der dir entstandene Schaden (auch körperlicher Schaden) dann nicht von deiner Privathaftpflicht oder deiner Krankenkasse gedeckt werden soll, sondern von der Berufsgenossenschaft.
ein Blick auf Google könnte u.U. hilfreich sein - zumindest macht er deutlich, wie "kompliziert" diese Materie ist/ sein kann.
Meine (laienhaften) Empfehlungen wären von daher:
1. Auf jeden Fall erstmal als Arbeitsunfall melden und festhalten lassen (Unfallbericht in Kopie aushändigen lassen), um bei evt. später doch noch auftretenden Folgen eine Unterlage zu haben.
2. Wenn der (materielle) Schaden "erträglich" ist, diesen selber tragen.
Gruß Gunther
Hi Gunther
- Wenn der (materielle) Schaden "erträglich" ist, diesen selber tragen.
so werd ich's denn wohl auch machen, alles andere scheint mir weit über's Ziel hinausgeschossen.
War gerade beim Optiker meines Vertrauens und der meint er könne aus dem verbogenen und gerissenen Metallklumpen und den (unbeschädigten, da aus krazfestem Plastik) Gläsern mit relativ geringen Reparaturkosten wieder eine Brille zaubern :)
Also alles halb so wild als es sich zunächst angefüht hat.
Schönen Dank nochmal an alle Antworter für alle Tipps.
cheers,
eeye
PS: passt auf, es könnte glatt sein draussen ;)
Hi,
Ich bin heute morgen auf der (glatten) Terasse meines Arbeitgebers ausgerutscht und hingefallen.
Was hast Du auf der Terrasse gemacht?
Es dürfte ein Unterschied sein, ob Du dort auf der Terrasse (weil's z.B. eine Restaurant-Terrasse ist, als Kellner) gearbeitet hast, oder ob Du eine Pause gemacht hast und nur zum Rauchen auf der Terrasse warst ...
Und soweit ich weiß, muß für einen Arbeitsunfall ein gesundheitlicher Schaden eingetreten sein (wenn Du auf dem Weg zur Arbeit mit dem Rad stürzt, dieses Totalschaden hat, Dir aber nichts passiert ist, dann wird die Berufsgenossenschaft Dir das Radl nicht ersetzen).
Ob es für Brillen Ausnahmen gibt, weiß ich nicht - aber wenn ja, dürfte es wieder unterschiedlich sein, je nachdem, ob es eine Sonnenbrille ist oder eine, die einen Augenfehler ausgleicht, oder eine (für die Arbeit vorgeschriebene) Schutzbrille (Chemielabor ...).
cu,
Andreas