Hallo,
Ich denke ja dass mein Arbeitgeber vermutlich Recht hat. Fahrlässigkeit wg. der glatten Platten (streupflicht, o.ä.) besteht bei den gegebenen Wetterbedingungen m.E. wohl kaum. Von daher ist es (vermutlich) tatsächlich meine Schuld und ich bleib auf den Kosten sitzen.
da wäre ich nicht so sicher. Wenn die Platten aufgrund ihrer glatten Oberfläche z.B. bei Nässe eine prinzipielle, vermeidbare Unfallgefahr darstellen, kann es darauf hinauslaufen, dass dein Arbeitgeber dir den Schaden ersetzen muss, und außerdem Verkehrungen treffen muss, um ähnliche Fälle in Zukunft auszuschließen. Das kann sogar bedeuten, dass er die verlegten Platten austauschen muss.
Andererseits kenn ich mich in Rechtsfragen so gut wie gar nicht aus ...
Deswegen sollte man Leute fragen, die sich mit sowas auskennen. Ich finde es zwar auch hilfreich, Laienmeinungen einzuholen, würde mich aber nicht darauf verlassen!
...der gesunde Menschenverstand lehrt einen ja schliesslich in Rechtsfragen nie dem gesunden Menschenverstand zu vertrauen ;)
Richtig. :-)
So long,
Martin
Es sagte...
ein korpulenter Lehrer zu einem Schüler, der ihn ein Fass genannt hatte: "Nein. Ein Fass ist von Reifen umgeben, ich dagegen von Unreifen."