Hallo ihr,
vor einigen Wochen wurde ich abgemahnt, weil ich urheberrechtlich geschützte Bilder auf einer Webseite verwendet hab. Die Bilder entstammten der Bilder-Datenbank corbis.com.
Soweit auch ganz einleuchtend, nur sind diese Bilder auf corbis.com unter dem Stichwort "lizenzfrei" abrufbar. Dies habe ich meinem Anwalt auch mitgeteilt. Hier nun die Antwort der gegnerischen Seite:
"Die Verteidigung Ihrer Partei, es habe sich um Bilder gehandelt, die lizenzfrei abrufbar gewesen seien, stimmt so nicht. Vielmehr bedeutet die Bezeichnung "lizenzfrei", dass diese Bilder gegen eine einmalige Pauschalgebühr unbegrenzt für verschiedene Projekte verwendet werden können. Dies ist auch für Ihre Partei und jeden anderen Dritten leicht ersichtlich; wenn man sich auf der Corbis Website befindet und dort mit der Maustaste an "lizenzfrei" hinüberfährt, so erscheint ein Popup-Fenster mit genau diesem Inhalt."
Und noch ein bisschen Drohgebärde, die haben noch ein Urteil des OLG Brandenburg angefügt. Und schließlich das Angebot, gegen Zahlung von 1100,- € die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Ist das jetzt hoffnungslos oder nicht? Vor allem der Teil mit dem Popup macht mich stutzig: Ich hab mir das mal angesehen und es stimmt! Nach 2 Sekunden Verweildauer erscheint tatsächlich ein Infotext... allerdings sieht das eher nach dem title="" Attribut aus, und nicht nach einem Popup. Egal.
Ist das rechtens? Ich meine, im Impressum gibt es soviele Bestimmungen... da dürfte ich meinen Namen oder meine E-Mail Adresse auch nicht in einem title-Attribut verstecken. Das soll eine rechtskräftige Methode sein, um Kunden zu informieren?
Ich halte das eher für Abzocke, damit möglichst viele Kunden auf den "lizenzfrei"-Trick hereinfallen.
Was meint ihr?