Gunther: Abschreibung von Computerteilen

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Hallo!

Vorweg: Bin weder "Steuerexperte", noch aktuell auf dem Laufenden.

Ich führe ein kleines Gewerbe nebenher und kaufe öfter mal Komponenten für den PC ein. Wie mache ich das denn nun mit der Abschreibung, wenn ich mir eine neue CPU oder einen neuen Lüfter kaufe? Als GWG geht wohl nicht, weil die Teile alleinstehend nicht nutzbar sind. Kann ich die gleich als Ausgabe buchen, oder muss ich die 20 Euro Artikel im Betriebsvermögen aufnehmen? Und wenn ja, über wie viele Jahre soll ich die dann abschreiben?

Prinzipiell würde ich es so sehen, dass du den PC bei Anschaffung (egal ob als 1 Stck. Fertig-Rechner, oder in Einzelkomponenten) mit dem Gesamtbetrag über 3 Jahre abschreibst.

Eine neue CPU oder einen neuen Lüfter würde ich dann als (Achtung! Google-Stichwort) "Erhaltungsaufwand" ansehen, dessen Kosten du in voller Höhe im Anschaffungsjahr als Aufwand abziehen kannst. Die ursprüngliche Abschreibung wird davon nicht berührt.

Mal so als Tipp nebenbei: Ich habe seinerzeit immer sehr gute Erfahrungen damit gemacht, mich nach vorheriger Terminvereinbarung direkt von meinem zuständigen Finanzamt beraten zu lassen. Da kam so manch wertvoller Tipp bei rum und es gab nie "Beanstandungen/ Nachfragen" bei meiner Steuererklärung. ;-)
Aber damals war Vater Staat auch noch nicht soo bankrott wie heute ...!

Gruß Gunther