Hello,
Ich führe ein kleines Gewerbe nebenher und kaufe öfter mal Komponenten für den PC ein. Wie mache ich das denn nun mit der Abschreibung, wenn ich mir eine neue CPU oder einen neuen Lüfter kaufe? Als GWG geht wohl nicht, weil die Teile alleinstehend nicht nutzbar sind. Kann ich die gleich als Ausgabe buchen, oder muss ich die 20 Euro Artikel im Betriebsvermögen aufnehmen? Und wenn ja, über wie viele Jahre soll ich die dann abschreiben?
Wie wäre es mit der vorgeschriebenen Kumulation zum Wirtschaftsgut bei gleichzeitiger Sonderabschreibung für das gestorbene, ausgetauschte Teil?
Im Prinzip könnte man auch argumentieren, dass der gesamte PC mit der gestorbenen CPU nichts mehr wert ist und deshalb per Sonderabschreibung wegen Außerbetriebnahme abgeschrieben werden darf.
Wenn der nun durch Umbuchung von Warenbestand ins Anlagevermögen (die gekaufte CPU alleine ist Warenbestand) wieder funktioniert, muss er wieder aktiviert werden. Der Wert muss dann natürlich neu bemessen werden und wird, nach gängigen trends, erheblich niedriger sein, als ein neuer...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg