Hello,
Wie wäre es mit der vorgeschriebenen Kumulation zum Wirtschaftsgut bei gleichzeitiger Sonderabschreibung für das gestorbene, ausgetauschte Teil?
Viel zu kompliziert. Kann ich die Artikel nicht irgendwie als Einzelteile betrachten?
Die Einzelteile müssen, soweit Du sie selber kaufst, erst einmal als Warenbestand geführt werden. Selbst bei Büromaterial, dessen Menge über die normale Sofortverbrauchsmenge übersteigt, ist man inzwischen gehalten, so zu verfahren.
Ich habe da mal mächtige Diskussionen bezüglich unserer Buchhaltung gehabt (und das war schon 1999), weil wir 80g-Druckerpapier immer palettenweise gekauft haben und den Toner für die HP4000-Laserdrucker und die Lexmark 820W auch 50-stückweise. Dass das aber auch unser normaler Monatsbedarf war (oft hat es noch nicht einmal gereicht) hat den Meckerer nicht interessiert. Die Argumentation lautete: Sie könnten ja morgen überraschend weniger benötigen und dann eine erhebliche Restmenge unterschlagen...
Anders ist es aber, wenn Du den Computer fremd reparieren lässt und dann eine Reparaturrechnung dafür bekommst. Die kann man meistens sofort als Kosten buchen. Dann hat der reparaturbetrieb das Problem mit dem Warenbestand.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg