Es spricht an sich gar nichts dagegen, PGP zu nutzen. Allerdings kannst Du in diesem Fall lediglich eingeschränkte Kommunikation mit öffentlichen Einrichtungen betreiben, was mit der De-Mail, die einem unterschriebenen Einschreiben gleichgestellt ist, der Fall wäre - zumindest, sobald das entsprechende Gesetz erst mal in Kraft tritt.
Daraus ergibt sich auch ein wesentlicher Unterschied: normale Mails müssen nicht als "De-Mail" verschickt werden, man kann sie weiterhin ganz normal versenden, nach Wunsch auch PGP-verschlüsselt, steganographisch verpackt etc.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.