Ja es ist ein rechtliches Problem und zwar eines des Datenschutzes. Der Anwender muss der Speicherung zustimmen und das macht er bei der Bestellung des NLs. Deine einzige Chance ist eine nachträgliche Zustimmung resp. zwei NLs, einen mit Anrede, einen ohne.
Du meinst, man braucht für die Speicherung von "Angela" (als "ich vermute mal, daß das der Vornahme ist") eine extra Zustimmung wenn man die Zustimmung für angela.merkel@... schon hat? Ich glaube nicht, daß man die braucht.