EKKi: Newsletter: namentliche Ansprache auf Basis der E-Mail-Adressen

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Mahlzeit Texter mit x,

Du meinst, man braucht für die Speicherung von "Angela" (als "ich vermute mal, daß das der Vornahme ist") eine extra Zustimmung wenn man die Zustimmung für angela.merkel@... schon hat?

Ja - außer wenn man die generelle Zustimmung des Empfängers zur Speicherung (aller) seiner personenbezogenen Daten hat.

Ich glaube nicht, daß man die braucht.

Was Du glaubst und was nicht, ist in diesem Zusammenhang leider irrelevant (wir sind hier schließlich nicht in der Kirche/Synagoge/Moschee/Tempel/...) - ausschlaggebend ist allein die (z.B. durch das BDSG und ähnliche Rechtsnormen definierte) Rechtslage.

MfG,
EKKi

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